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Sep 29, 2020, 6 tweets

Ab Donnerstag wird es losgehen mit den Insolvenzen.
Die #Insolvenzantragspflicht wurde während #Corona bis 30.09.2020 gänzlich ausgesetzt. Sie wurde nochmal verlängert bis 31.12.2020 aber nur für den Grund der #Überschuldung (!).
ict-channel.com/server-clients…

Wer ab 01.10. zahlungsunfähig ist, muss als Kapitalgesellschaft (GmbH,AG) einen Antrag stellen. #Zahlungsunfähigkeit heisst nicht, dass gar keine Mittel mehr da sind sondern Rechnungen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht vollständig bezahlt werden können. Viele GF müssen dann innerh.

von 3 Wochen einen Antrag stellen. Für viele #Einzelunternehmer wie Handwerker, Gastwirte, Hoteliers oder Einzelhändler gilt zwar keine generelle Pflicht aber auf Dauer bei Umsatzrückgängen von 30-50% oft unumgänglich. Warum nur wurden bislang kaum Anträge
infodienst-schuldnerberatung.de/verkuerzung-in…

gestellt ? Die Beantwortung ist einfach, zeitgleich tritt zum 01.10.2020 eine Verkürzung der #Restschuldbefreiung von 5-6 Jahre auf 3 Jahre ein und zwar ohne Bedingungen. Jeder Schuldner mit ein wenig Hirn würde also auch dann mit der Stellung eines Antrags bis zum 01.10. warten

auch wenn die Sache vorher schon klar war. Hier kommen also 2 Wellen zusammen, die Kapitalges. die bisher nicht mussten und die Einzelunternehmer, für die ein besonderer Anreiz besteht, den Antrag erst ab 01.10. zu stellen.
#Schuldnerberatungen empfehlen schon länger Anträge

bereits auf Halde sozusagen vorzubereiten und erst ab 01.10. einzureichen. Na hoffentlich sind die Insolvenzgerichte auch vorbereitet. Das ist mal ein Insolvenz Chaos mit Ansage, wertes @BMJV_Bund. 😎

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