NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU, spricht zur neuen Corona-Schutzverordnung, zur Höhe des Bußgeldes und wie es kontrolliert werden soll.
Ab 1. Oktober gilt: Private Feiern im öffentlichen Raum müssen drei Tage vorher beim Ordnungsamt angemeldet werden. Eine verantwortliche Person muss eine möglichst genaue Teilnehmerzahl mitteilen, die Adresse der Feier und eine aktuelle Gästeliste. Sonst drohen 500 Euro Strafe.
"50 Prozent der aktuellen Coronafälle konzentrieren sich auf elf Städte in NRW", sagte Laumann mit Blick auf das Infektionsgeschehen. Ein Grund seien hohe Ansteckungsraten bei privaten Feiern.
NRW will seine Corona-Teststrategie um Schnelltests erweitern. Die könnten innerhalb von 15 oder 30 Minuten ein Ergebnis bringen, sagte der Landesgesundheitsminister. Ab 1. November könne man Details nennen.
Die Entscheidung über die Genehmigung von Zuschauern bei Fußballspielen soll künftig spätestens am Vortag fallen. Ab dem Wert von 35 Neuinfizierten von 100.000 Einwohnern in sieben Tagen wären Zuschauer verboten, sagte NRW-Gesundheitsminister Laumann.
Laut NRW-Gesundheitsminister Laumann wurden bisher 320.000 Personen in NRW auf das Corona-Virus getestet. Davon mehr als 166.000 Reiserückkehrer an den Flughäfen. Von ihnen waren 2,4 Prozent positiv.
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