#Schottergärten und #Steingärten schädigen die #Umwelt.
Wie Kommunen dieser ökologischen wie ästhetischen Bausünde rechtlich beikommen, erklärt RA'in @miriam_vollmer in ihrem neuesten Newsletter "recht energisch".
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Ein Thread.
2/7 #Schöttergärten schädigen nicht nur #Insekten, sondern verhindern etwa bei #Starkregen die rasche Aufnahme von Wasser. Darum kann eine Kommune ihre Betroffenheit darlegen.
3/7 "In praktisch allen Landesbauordnungen heißt es – wie im Berliner § 8 Abs. 1 #LBO – dass Freiflächen auf bebauten Grundstücken Wasser aufnehmen können müssen und zu bepflanzen oder zu begrünen sind", schreibt @miriam_vollmer in ihrem Newsletter.
Keine #Schottergärten also.
4/7 Neben dem #Bauordnungsrecht bei bestehenden #Schottergärten sollten Kommunen auch mittels ihrer #Bauleitplanung gleich deren künftige Errichtung unterbinden. Das #BauGB gibt Gemeinden dafür durchaus den Handlungsrahmen vor.
5/7 Abschließend plädiert RA'in @miriam_vollmer aber zunächst für einen kooperativen Stil von Kommunikation und Aufklärung.
Ich finde, das Thema #Schottergärten gehört auf die kommunalpolitische Tagesordnung unserer #Stadträte und #Gemeinderäte! Zum Schutz unserer Umwelt.
6/7 Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland aus Gründen des Umweltschutzes schon 1995 mit seiner damaligen Koalition aus @CDU_BW und @fdp sehr weitsichtig #Schottergärten im Landesrecht verboten.
7/7 Die Fotos im Thread stammen übrigens vom #Instagram-Account "Gärten des Grauens", wo man mehr Anschauungsmaterial finden kann, als das eigene Schönheitsempfinden verträgt:
➡️ instagram.com/gaertendesgrau…
Und der wunderbaren @miriam_vollmer kann man im Übrigen sowieso folgen!
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