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Alle Beiträge hier sind nur Hinweise und können eine juristische Beratung nicht ersetzen. #Schulklage

Sep 29, 2021, 32 tweets

Was tun, wenn GA bei Infektion keine Schüler in Quarantäne schickt? Leiter GA auf die Empfehlungen der S3-Leitlinie hinweisen. Die Leitlinie beschreibt den medizinisch-wiss. Konsens. Ignorieren kann als Fahrlässigkeit oder bedingt. Vorsatz gewertet werden awmf.org/uploads/tx_szl…

Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft mit Verweis auf Details in Leitlinie wg. Amtspflichtverletzung gg. Leiter GA, Minister, der Quarantäne abgeschafft hat. Bei weiterer Infektion auch Körperverletzung (fahrlässig od. bedingt vorsätzlich je nach Kenntnis Leitlinie).

Falls man selbst betroffen ist, kann man am Landgericht nach §839 BGB Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung einklagen.

Gleiches Vorgehen bei der Abschaffung der Maskenpflicht.

Die Leitlinie eigenet sich auch noch zur Adressierung anderer Themen wie Musikunterricht, Sportunterricht, Abstand/Halbierung der Klassen...

Der Staat hat auch eine Garantenpflicht, weil die Schüler wegen der Präsenzpflicht ja in der Schule sein müssen. Dies sollte in der Anzeige auch erwähnt werden, weil durch die Garantenpflicht auch eine „Nicht-Handeln“ strafbar werden kann.

Womit muss man rechnen, wenn man die Strafanzeige einreicht, und wieso sollte man es machen? Zunächst einmal: man sollte nicht davon ausgehen, dass die Staatsanwalten jetzt anfangen zu ermitteln und gerade Politiker vor Gericht kommen.

Tatsächlich sind die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig, sondern unterstehen den Landesregierungen (Innenministerium) und werden eher versuchen die Verfahren mit allerhand Begründungen einzustellen.

Anmerkung: wenn gegen Politiker ermittelt wird hat es oft noch einen politischen Hintergrund (siehe Scholz) und Staatsanwälte versprechen sich vielleicht einen Karrierevorteil bei einer Partei, z.B. dann im Justizministerium zu landen…. nur mal so.

Kommt als darauf an, auf wen man trifft, vielleicht hat ein Staatsanwaltschaft auch persönliches Interesse, die Durchseuchung nicht so hinzunehmen, auch wenn es seiner Karriere nicht förderlich ist...

Vermutlich werdet Ihr also Ablehnung bekommen. Ihr könnt Widerspruch einlegen, dann geht die Anzeige nochmals an die jeweilige Gerneralstaatsanwaltschaft, die sich das anschaut. Danach hat man die Möglichkeit, vor einem Strafgericht mit Anwalt selbst als Ankläger aufzutreten.

Richter sind eigentlich unabhängiger, also vielleicht bessere Chancen, das Verfahren / Anwalt kann aber recht teuer sein, wenn es keine Versicherung übernimmt. Ggf. kann man aber auch zusammenlegen...

Grundsätzlich am interessantesten sollte aber tatsächlich sein, falls man die Möglichkeit hat, am Landgericht nach §839 BGB Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung zu klagen. Z.B. wenn durch Nicht-Quarantäne und/oder Nicht-Maskenpflicht eine Infektion beim Kind stattfand.

Bei Schadensersatzklagen könnt Ihr dann auch wirklich so etwas wie Einkommenseinbußen auf Lebenszeit geltend machen. Das könnte für den/die betroffenen richtig teuer werden.

Wichtig bei Strafanzeigen und insbesondere bei der Klage ist natürlich die Begründung oder bestenfalls Nachweis, dass eine Infektion in der Schule stattgefunden hat. In den seltensten Fällen wird man eine Sequenzierung haben. (Wäre eine Frage, ob man das privat initiieren kann.)

Ansonsten braucht es eine gute Begründung, z.B. Umfeld geimpft, keine oder kaum Kontakte außerhalb, es hat noch mehr Ansteckungsfälle in der Schule gegeben. Studien kann man nennen, wird vermutlich alleine aber nicht ausreichen.

Wenn Personen z.B. Minister/innen Äußerungen gemacht haben in der Richtung, dass man Infektionen in der Schule hinnehmen muss und das macht den Kindern alles nichts aus oder gezielt Durchseuchung befürwortet… nimmt man das auf, das weist auf bedingten Vorsatz od. Vorsatz hin.

Dann zur Frage: Warum lohnt die Strafanzeige, auch wenn die Chancen mögl. gering sind im Moment an eine Staatsanwaltschaft zu kommen die ermittelt? Aktuell ist nur die Quarantäne aufgehoben, es wird aber weitergehen, dann wohl keine Maske und keine Quarantäne ->

Die Grenze zur offentlichlichen Strafbarkeit wird dadurch immer dünner, und es wächst auch der Druck auf die Staatsanwaltschaften doch irgendwann einmal zu ermitteln. Auch in der Politik dürfte man das irgenwann spüren.

Staatsanwälte können sich übrigens auch selbst strafbar machen, wenn sie offentlichtlich Straftaten nicht nachgehen. Strafvereitelung im Amt heißt das wohl...

Und wie schreibe ich die Anzeige? „An Staatsanwaltschaft <xyz>

Ich erstatte Anzeige gegen <abc> wegen Amtspflichtverletzung [und bewusst fahrlässiger/bedingt vorsätzlicher [= billigend in Kauf nehmender] [schwerer] Körperverletzung…]

Begründung:
….

Und ab in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft.

Was kann in der Begründung stehen?
„Die von <abc> erlassene Verordnung / das konkrete Handeln von <abc> … Folge des Handelns sind… verstösst gegen S3 Leitlinie…<Zitat Leitlinie>... rechtliche Bedeutung der Leitlinie… Verstoß bedeutet bewusst vorsätzliches Verhalten…

Studien u.a. im Auftrag der KM-Konferenz belegen: Infektionsgesschehen an Schulen findet statt… <ggf. Zitat> Nachweis erbracht Sequenzierungsstudie Bremen… Folgende Ausagen lassen auf bedings vorsätzliches Handeln von <abc> schließen...

Als staatlich Handelnder hat <abc> eine Garantenpflicht gegen über Schülern (Schulpflicht/Präsenzpflicht/kein adäquater Ersatzunterricht), -> besondere Schwere...

...Infektionen bei Kindern sind nicht immer harmlos: 1% Krankenhausaufenthalt, 1/2000-1/5000 PIMS, Mortalität 2-3/100.000, #LongCovid keine Impfung für Kinder verfügbar / Impfdurchbrüche mit #LongCovid

… als Folge des Handelns von <abc> kam es zu Folgeinfektionen in Schulklasse… folgende Tatsachen belegen/weisen darauf hin, dass die Infektionen tatsächlich in der Schule erfolgt sind...

Am Sonntag kommt der Sturm. Schreibt.

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