.@Karl_Lauterbach stellte in der gemeinsamen PK mit @MarcoBuschmann die Grundpfeiler des #Infektionsschutzgesetz|es – #Basisschutzmaßnahmen und Maßnahmen in #Hotspots – vor: "Wir sind in großer Eile, weil wir ab dem 20.03. bestimmte Maßnahmen nicht mehr fortsetzen können."
"#Basisschutzmaßnahmen sind v. a. #Masken und #Tests für vulnerable Gruppen, z. B. in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Schulen. Die #Maskenpflicht ist auch im ÖPNV vorgesehen", erläuterte @Karl_Lauterbach.
.@Karl_Lauterbach zu den Maßnahmen in Hotspots: „Regelungen, die über die #Basisschutzmaßnahmen hinausgehen, sind #Masken, #Abstandsregelungen, Genesenen- und Test- und Impfnachweise und entsprechende #Hygienekonzepte.“
„Die Regelungen sollen bis zum 30.9.2022 gelten – das bedeutet, dass so vor dem Beginn einer zu erwartenden #Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden könnte“, so @Karl_Lauterbach zum neuen #Infektionsschutzgesetz.
.@Karl_Lauterbach abschließend: „Das Gesetz ermöglicht den Ländern, mit den #Basisschutzmaßnahmen besonders Bedürftige zu schützen und hohe #Inzidenz|en, z. B. in Schulen, in den Griff zu bekommen & darüber hinaus in Hotspots weitergehende Regelungen zu treffen."
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