/1 #Hotspot-Regel nach verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsprechung bleibt in #Hamburg bestehen (VG Hamburg, Beschl. v. 13.04.2022, - 5 E 1581/22 -).
Volltext des Beschlusses: justiz.hamburg.de/contentblob/16…
Pressemitteilung: justiz.hamburg.de/aktuellepresse…
/2 Weil hohe Inzidenzzahlen in Hamburg waren, durfte die Stadt auch annehmen das eine Gefahr der Überlastung droht (S. 9).
/3 Die Verordungsgeber dürfen bei hohen Inzidenzen derartige Gefahren schlichtweg annehmen (S. 10).
/4 Außerdem hält das VG der Stadtverwaltung zugute, dass diese eine "Blitzumfrage" bei den Krankenhäusern durchgeführt hatte (S. 12).
/5 Auch meint das VG es könne nicht genau hinschauen und genau überprüfen anhand weiterer Indikatoren das ganze, weil der Veordnungsgeber einen Einschätzungsspielraum hat (S. 12 f.).
/6 Auch reicht nach Auffassung des VG für die Annahme einer drohenden Überlastung, dass durch das Infektionsgeschehen die Krankenhauskapazitäten mitbeansprucht werden. Auch hat die Hotspot-Regelung möglicherweise gewirkt meint das VG (S. 13).
/8 Offensichtlich besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Traumvorstellungen des @bmj_bund hinsichtlich der konkreten Beurteilung der Hotspot-Regelung durch die Gerichte und ihrer tatsächlichen Beurteilung.
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