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Sozialarbeiter aus Leidenschaft... Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. https://t.co/e25QmgBOCA

Aug 1, 2022, 15 tweets

Nachzahlungen von Heiz- oder Nebenkosten
- (K)ein Schrecken für #IchbinArmutsbetroffen|e

Für viele Arme egal ob mit oder ohne Arbeit sind sie ein jährliches wiederkehrendes Schreckgespenst - die Jahresabrechnungen und Nachzahlungen.
Aber das müssen sie nicht zwingend sein.

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Wer Leistungen vom #Jobcenter oder #Sozialamt bezieht, reicht die Jahresrechnungen einfach ein und die Nachzahlungen werden als Kosten der Unterkunft übernommen.
Ausnahme: Nicht voll übernommene Heizkosten nach Kostensenkungsverfahren vor 03/2020.

2/9

Aber was ist mit Menschen, die keine Leistungen beziehen weil sie mit ihrem Einkommen knapp über der Leistungsgrenze liegen oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen oder als Rentner knapp über der Grundsicherung liegen. Müssen sie diese Belastung komplett selbst tragen?

3/9

Nein.
Im Monat der Fälligkeit der Rechnung wird die Nachzahlung zu einem zusätzlichen Bedarf an Kosten der Unterkunft und die Betroffenen knapp über der Grenze werden dadurch für einen Monat bedürftig und können damit Leistungen vom Jobcenter/Sozialamt beziehen.

4/9

Das Amt übernimmt dann den Teil der Nachzahlung, der nicht durch das den Grundsicherungs/Alg2-Satz (inkl. Freibeträge) übersteigende Einkommen dieses Monats abgedeckt ist.
Das ist extrem relevant für Leute die #armtrotzArbeit sind.

5/9

Beispiel:
Jana arbeitet als Aushilfe in der Gastro und verdient 1250€ netto. Ihre Wohnung kostet 451€ warm. Damit liegt ihr Bedarf mit dem Regelbedarf bei 900€. Auf ihr Einkommen hat sie einen Freibetrag von 300€, somit werden 950€ angerechnet.

6/9

Sie liegt folglich 50€ über der Grenze um bedürftig zu sein.
Sie bekommt eine Heizkostenabrechnung mit einer Nachzahlung von 600€.

Wenn Sie nun im Monat der Fälligkeit einen Antrag beim Jobcenter stellt, übernimmt dieses 550€ (600€ Nachzahlung-50€ über der Grenze).

7/9

Die Bedürftigkeit besteht in diesen Fällen nur in dem einen Monat. Im nächsten ist schon keine Bedürftigkeit mehr vorhanden.
Das Ganze funktioniert ausschließlich, wenn ein Antrag im Monat der Fälligkeit gestellt wird. Ist dieser Zeitpunkt verpasst, ist nichts mehr möglich.

8/9

Rechtsgrundlagen:
§22 Abs.1 SGB II
BSG vom 8.5.2019 - B 14 AS 20/18 R

§35 Abs.1 SGB XII

9/9

Beispielrechnung 1 zur Heizkostennachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

Beispielrechnung 2 zur Heizkostennachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

Beispielrechnung 3 zur Heizkostennachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

Beispielrechnung 4 zur Gasnachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

Beispielrechnung 5 zur Gasnachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

Beispielrechnung 6 zur Gasnachzahlung für Menschen, die normalerweise nicht im Leistungsbezug sind:

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