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Sozialarbeiter aus Leidenschaft... Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. https://t.co/e25QmgBOCA

Dec 29, 2022, 21 tweets

Jahresende - Zeit des #Überprüfungsantrag|s

Es läuft eine wichtige Frist.
Bis zum 31.12. um 23:59 eingehende Überprüfungsanträge wirken noch bis zum 1.1.2018 zurück.
Beim #Jobcenter/#Sozialamt gibt es dann noch Nachzahlungen bis 1.1.2021, 1min später nur noch bis 1.1.2022.

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Wer also Leistungen bezieht (oder bezogen hat) und nicht alle seine Rechte kannte oder wem erst jetzt bewusst wird, dass sein Bescheid falsch war, der könnte jetzt seine letzte Chance auf eine Nachzahlung haben.

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Wenn ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X gestellt wird, muss das Jobcenter seinen Verwaltungsakt noch einmal auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit überprüfen, genauso wie beim Widerspruch.

WICHTIG: Es zählt der Zeitpunkt des Antragseingangs beim Amt.

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Überprüfunganträge können gegen Verwaltungsakte eingelegt werden.
Was das ist, lest ihr im Thread zum Widerspruch.
Er wird verwendet, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, auch wann das der Fall ist, lest ihr im Thread zum Widerspruch.


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Der Überprüfungsantrag muss durch denjenigen eingelegt werden (oder seinen rechtlichen Vertreter/Bevollmächtigten) an den sich der Verwaltungsakt richtet. Bei einem Verwaltungsakt, der sich an alle in der BG richtet, reicht es, wenn ein Vertreter der BG diesen einlegt.

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Ein Überprüfungsantrag muss mindestens folgendes enthalten:
1. Name und Anschrift
2. Datum des Bescheids gegen den der Widerspruch ist
3. Unterschrift
er sollte ergänzend enthalten:
4. BG-Nummer
5. Begründung (kann auch nachgereicht werden, wenn z.B. die Zeit knapp ist)

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Die Begründung ist keine Pflicht, aber sinnvoll.
Das Jobcenter/Sozialamt prüft sonst ohne sich besondere Mühe zu geben, ob irgendein offensichtlicher Fehler gemacht wurde. Die Begründung erklärt genauer, warum man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist.

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Die Begründung kann auf folgendem basieren:
1. Eine falsche Rechtsanwendung
Es können Formalia nicht eingehalten worden sein (z.B. Frist abgelaufen) oder auch in der eigentlichen Rechtsanwendung falsch sein (z.B. Verstoß gegen die höchstrichterliche Rechtssprechung).

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2. Einem falsch angenommenen Sachverhalt
Wenn die Behörde falsche Annahmen getroffen hat, die für die Entscheidung wichtig waren, muss sie anhand der korrekten Situation neu entscheiden.
Für den korrekte Sachverhalt können auch neue Fakten und Nachweise vorgelegt werden.

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Ein Überprüfungantrag kann nach §44 Abs4 SGB X für bis zu 4 Jahre vor dem Jahr des EINGANGS des Überprüfungsantrags gestellt werden.
Beispiel:
Überprüfungsanträge sind bis 31.12.2022 noch bis 01/2018 möglich.
2022: Jahr des Überprüfungsantrags
2021-2018: die 4 Jahre.

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Somit wären noch Nachzahlungen aus 01/18 möglich.

Leider gibt es in §40 Abs1 SGB II/§116a SGB XII eine Beschränkung von Nachzahlungen auf das Kalenderjahr vor Stellung des Überprüfungsantrags.
Aktuell ist beim Jobcenter/Sozialamt daher eine Nachzahlung bis 01/21 möglich.

11/21

Daher liest man online immer wieder eine Überprüfung wäre nur in dieser Frist möglich.
Diese Ansicht ist auch im #Jobcenter und #Sozialamt weit verbreitet.

Die Ansicht ist aber NICHT korrekt.

Es ist nur die Frist für Nachzahlungen verkürzt, nicht für die Überprüfung.

12/21

Das ist vor allem wichtig, weil man nicht mit jedem Überprüfungsantrag direkt eine Nachzahlung erreichen will.

Es besteht schließlich auch ein großes Interesse, einen falschen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid überprüfen zu lassen.

13/21

Durch die Überprüfung des Aufhebungs- und Erstattungsbescheids, die in der "normalen" Frist von 4 Jahren möglich ist, kann
1. eine weitere Aufrechnung verhindert werden, aber
2. auch eine Auszahlung bereits aufgerechneter Beträge ereicht werden.

14/21

Da es sich nicht um eine Nachzahlung handelt, wären sogar 2018 aufgerechnete Beträge auszuzahlen.

Die Summen wurden bereits in eine Forderung gegen den Leistungsberechtigten ausgezahlt. Es ist daher keine Nachzahlung. Entfällt die Forderung, ist das Guthaben auszuzahlen.

15/21

Folglich machen Überprüfungsanträge bis Januar des Vorjahres Sinn, die Nachzahlungen von Leistungen bewirken sollen.

Und es machen Überprüfungsanträge gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide bis zum Januar 5 Jahre vor dem Überprüfungsantrag Sinn.

16/21

Beim Wohngeld sieht es etwas anders aus, dort gilt eine Frist für Nachzahlungen von 2 Jahren ab Rücknahme nach §31 Abs2 WoGG.

Beim Kinderzuschlag gibt es keine einschränkende Regelung, daher ist dort sogar noch eine Nachzahlung von 01/2018 denkbar.

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Formulierungvorschlag Überprüfungsantrag:

Überprüfungsantrag
BG-Nr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung des Bescheids vom xx.yy.zzzz nach §44 SGB X bezüglich ...

Begründung:
(je nach Fehler)

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift

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Hier nochmal ganz deutlich:
Es gilt NICHT, wann ihr den Antrag abschickt, sondern wann er im Amt eingeht.

Ich empfehle daher die Nutzung eine persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung oder ein Fax mit Sendenachweis (zB. kostenlos online mit fax.pdf24.org/de/).

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Rechtsgrundlagen:
§44 SGB X - Grundlage des Überprüfungsantrags
§40 Abs1 Nr2 SGB II - Verkürzung der Nachzahlungsfrist Jobcenter
§116a SGB XII - Verkürzung der Nachzahlungsfrist Sozialamt

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BSG vom 13. Februar 2014, B 4 AS 19/13 - Anwendung auf Aufhebungs- und Erstattungsbescheide und Auszahlung widerrechtlich aufgerechneter Leistungen

§31 WoGG - 2 Jahre Nachzahlung im Wohngeld

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