Sozialrechtliche Situation von Alleinerziehenden mit 3 Kindern im städtischen Bereich
- eine Musterrechnung
Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.
Häufig sind es erhebliche Summen und es hängen daran auch noch hohe Entlastungen.
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Ich möchte dies exemplarisch an einer Alleinerziehenden mit 3 Kindern (8J, 6J, 4J) darstellen. Sie wohnen in Köln, einer Region mit hohen Mieten (Wohngeldstufe 6). Sie bezahlen 1050€ Bruttokaltmiete (inkl. NK) und 120€ Heizung.
Die Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss.
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Ich habe in der folgenden Tabelle zu jedem Brutto-Einkommen in 100€-Schritten, die entsprechenden Sozialleistungsansprüche berechnet.
Die jeweilige Höhe der Sozialleistungsansprüche und die Auswirkungen auf die Haushaltskasse lassen sich aus dieser ablesen.
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Die Familie hat bis zu einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen unter 478€ Netto (600€ Brutto) Anspruch beim Jobcenter.
Ist das Einkommen höher, hat die Familie keinen Anspruch auf #Bürgergeld, sondern auf #Wohngeld und #Kinderzuschlag.
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Bei einer Arbeitsaufnahme aus der Arbeitslosigkeit heraus mit einer Stelle ab 600€ Brutto, wird die Bedarfsgemeinschaft spätestens nach 6 Monaten zum Wohngeld und Kinderzuschlag wechseln.
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Ist das Einkommen bei mindestens 1100€ Brutto (878€ Netto) wird die Familie sofort zum Wohngeld wechseln und hat ein paar Monate später zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag.
Häufig ahnen Alleinerziehende nichts von ihrem Anspruch auf KiZ - dieser ist aber recht hoch.
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Die Familie hat aber selbst bei einem weit höheren Einkommen noch Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Anspruch auf
Kinderzuschlag besteht bis Netto ca. 2591€ (Brutto 3800€)
und auf
Wohngeld sogar bis 2750€ Netto (4100€ Brutto).
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Aber das Bruttoeinkommen über 2100€ zu steigern, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn mehr Arbeit bringt kaum zusätzliches Geld in die Haushaltskasse bzw. führt ab 3100€ sogar zu Einbußen.
Arbeit lohnt sich massiv.
Mehrarbeit in diesem Fall nicht!
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Diesen Bereich sollte es nicht geben.
Eine Erhöhung des Arbeitsumfangs muss sich immer lohnen. Hier aber führt die Erhöhung des Bruttos um 1600€ (2200€ auf 3800€) zu 0€ mehr in der Haushaltskasse.
@Bmas, @hubertus_heil - da muss noch mal nachgearbeitet werden...
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Deutlich wird an diesen Zahlen aber auch, dass Alleinerziehende mit 3 Kindern fast immer Anspruch auf Leistungen und damit auf BuT (Schülerticket, Schulessen, Nachhilfe, Klassenfahrt und einiges mehr wird übernommen) und die Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren haben.
10/10
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