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Apr 6, 2023, 11 tweets

Linksextreme Schwurbler behaupten, es gebe keine eindeutigen Beweise gegen Lina Engel. Mehr noch: Es würde gezielt das „Feindstrafrecht“ gegen die Hammerbande angewendet. Ist das so? Wir helfen Antifa-Schwurblern auf die Sprünge und haben Beweise zusammengetragen (1/11) #freelina

Lina Engel wurde nach dem zweiten Überfall in #Eisenach auf der Flucht vor der Polizei gestellt. Die Polizei fand in ihrem Auto Tatwerkzeug, Vermummungsgegenstände und Antifa-Propaganda. Das Auto war auf ihre Mutter zugelassen. (2/11)

Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei bei ihr Tatmittel wie bspw. Hämmer, ein geklauter Personalausweis, größere Mengen Bargeld, Sturmhauben und ähnliches. (3/11)

Lina Engel selbst wurde beim Ausspähen eines neuen Opfers observiert und schlussendlich festgenommen. Mit Perücke und Verkleidung. (4/11)

Die DNA ihre Freundes Johann Guntermann wurde an einem Tatort gefunden. Inzwischen ist G. untergetaucht und wurde von der deutschen Polizei mittels Bewegungsprofil auf dem Video einer Überwachungskamera während eines Mordversuchs in #Budapest identifiziert. (5/11)

Ein Mitglied der Hammerbande wurde zum Kronzeugen und belastet Lina Engel schwer. Er wirkt glaubwürdig. (6/11)

Die eigene linksextreme Szene leugnet ihre Taten nicht. Im Gegenteil: Lina Engel wird in der Szene dafür gefeiert. Die Taten werden glorifiziert und gerechtfertigt. Dieselbe linke Szene behauptet jedoch gleichzeitig, Lina Engel sei unschuldig. Kognitive Dissonanz? (7/11)

All diese erdrückende Beweise werden von Antifa-Schwurblern wie Jürgen Kasek (Gescheiterter Antifa-Anwalt) und Tobias Eßer (Journalist ohne juristische Fachkenntnisse) einfach ausgeblendet und nicht erwähnt. Foto: Tobias Eßer mit Antifa-Shirt. Schämt euch @tonline. (8/11)

Mehr noch: Es wird vom „Feindstrafrecht“ geschwurbelt, so als hätte der Staat den kriminellen Antifaschisten willkürlich und grundlos jegliche Bürgerrechte entzogen. Dieses billige Narrativ wird aktuell von der extremen Linken gepusht. (9/11)

Für Verfassungsfeinde, die selbstverständlich davon ausgehen, in der BRD herrsche seit jeher ein „antifaschistischer Grundkonsens“ und jeder Antifaschist dürfe nach eigenem ermessen politische Gegner überfallen und ermorden, mag dies so sein. (10/11)

Wir leben jedoch zum Glück noch nicht in einem willkürlichen antifaschistischen Gesinnungsstaat, sondern in einem freiheitlichen Rechtsstaat mit Gewaltmonopol des Staates. Das muss den antifaschistischen Verfassungsfeinden deutlich gemacht werden. (11/11)

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