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Haben wieder Infos zur Matura aus der Direktion erhalten.
Ein Thread über durchaus bemerkenswerte Maßnahmen und Vorkehrungen im Vorfeld zur diesjährigen Reifeprüfung. (Sogar mute-bar 😘).
Bis zum 24. April müssen Lehrer*innen den Maturant*innen ihre Abschlussnoten bekanntgeben. Dies geschieht bei uns per E-Mail, die wir vom Sekretariat erhalten, die uns darüber Auskunft gibt, auf welchen Noten wir stehen bzw. direkt von den Lehrer*innen. (Schulerfolgsbestätigung).
Der Präsenzunterricht für Maturant*innen startet für drei Wochen am 4. Mai. Dieser erfolgt in Form von Ergänzungsunterricht, der verpflichtend in den Fächern, die zur Matura gewählt wurden, und freiwillig in allen anderen Fächern ist. Dafür muss man sich auch gesondert anmelden.
In dieser Zeit ist es dann auch möglich, in sogenannten Feststellungsprüfungen die Endnote der Abschlussklasse nochmals zu verbessern und damit die Zulassung zu den Maturaprüfungen zu erlangen. Auch kann nochmals durch die Mitarbeit die Note verbessert werden (z.B. 3 auf 2).
Bei einem Fünfer gäbe es im September die Wiederholungsprüfung (Feststellungsprüfung?). Wenn die positiv ist, darf man zum 1. Nebentermin antreten. Wenn sie negativ ist, wiederholt man die Klasse. Dasselbe gilt für zwei Fünfer, bei drei Fünfern wiederholt man automatisch.
Auch wichtig: Es wird in diesem Jahr keine klassischen Wiederholungsprüfungen vor dem Haupttermin geben.
Entweder, man kann seine Noten durch eine Feststellungsprüfung ("Fünfer-Prüfung“) oder anders direkt im Unterricht verbessern, oder man hat halt Pech gehabt.
Die Beurteilungskonferenzen sollen an allen Schulen im Land am selben Tag, am 20. Mai, stattfinden. Alle (Beurteilungs-)Konferenzen davor sollen verschoben werden.
Noch keine Infos gab es darüber, wie genau die Anmeldung zum Feststellungsunterricht bzw. zur schriftlichen (und vielleicht auch mündlichen) Matura ablaufen wird. Darüber soll "bald" per Erlass/Verordnung Klarheit geschaffen werden. Wie auch über die Durchführung der Matura.
Und, was aus einem Schreiben des BMBWF hervorgeht: Nächste Woche sollen Desinfektionsmittel und Masken (textile und Einwegmasken) an die Schulen geliefert werden. Ab dem 4. Mai müssen alle Personen im Schulgebäude einen NMS tragen. Dazu wird es auch ein Hygienehandbuch geben.
So. Hoffe, ich konnte ein bisschen sinnvolle Information verbreiten. /Ende.
Ergänzung #1: Natürlich kann sich die Note bis zur Beurteilungskonferenz am 22.5. (theoretisch) noch verschlechtern. Die Feststellungsprüfungen, falls man am 24.4. auf einem Fünfer steht, müssen in den ersten zwei Wochen Vorbereitung (4.5.-15.5.) abgehalten werden.
Ergänzung #2: Sollte man in diesem Semester schon eine Prüfung gehabt haben und jetzt dennoch auf einem Fünfer stehen, kann man trotzdem eine dieser Feststellungsprüfungen machen. Hier wird also diese de-facto Wiederholungsprüfung vor dem HT ein bisschen vorgezogen. (@dergmeiner)
Ergänzung #3: Die Maturant*innen müssen die Fächer, in denen sie mündlich antreten wollen bis zum 4. Mai 2020 bekanntgeben. Auf welchem Weg auch immer.
Ergänzung #4: Bei der Benotung der schriftlichen Maturafächer zählen die Prüfung an sich und die Jahres-Endnote jeweils gleich viel. Sollte sich dadurch keine eindeutige Note ergeben, wird die Note der schriftlichen Prüfung stärker gewertet.
Ergänzung #5: Wenn ich das richtig verstehe, ist bei den mündlichen Prüfungen kein*e Vorsitzende*r, der*die normalerweise von der Bildungsdirektion bestimmt wird, mehr vorgesehen. Hier würde der*die Direktor*in als Vorsitzende*r fungieren, was die Durchführung erleichtert.
All diese Infos (und einige Ergänzungen, siehe unten) wurden jetzt in eine Verordnung von Bundesminister Heinz Faßmann gegossen: ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…
Ergänzungsfrage #1 zur neuen Verordnung: War das schon immer so, dass man bei stationärer Behandlung die Matura auch direkt am Ort der Behandlung ablegen konnte?
Ergänzung #6: Mit dieser Verordnung wurde nun auch festgelegt, dass eine Präsentation der VWA/DA nur abgehalten darf, wenn eine negative Beurteilung droht. Diese ist bis zum 25.5. zu beantragen (wie auch die mündliche Matura) und muss zwischen dem 29.5. und dem 29.6. stattfinden.
Frage #2: Ist es wirklich so gedacht, dass man sich seine Maturanote aufgrund der Gleichwertigkeit von Jahreszeugnis und Klausur verschlechtern kann?
Also ist es gewollt, dass ich einen 3er im Zeugnis und einen 1er in der Matura haben kann und dann ein 2er im Maturazeugnis steht?
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