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Ich wage mal eine erste Einschätzung zu den heute vom Kabinett beschlossenen öffentlich-rechtlichen Verträgen zum #kohleausstieg:
1.Ja, darüber, ob es Entschädigungen für einen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung braucht, der sowieso stattfindet, weil sie sich nicht mehr rechnet, kann man streiten. Aber dazu stehe ich, das haben wir in der Kommission vereinbart.
2.Die vereinbarten Abschaltdaten sind spätestmögliche Abschaltdaten. Damit kann jedes Kraftwerk auch früher vom Netz. Die Braunkohle wird zwar großzügig beerdigt, aber nicht künstlich am Leben gehalten.
3.Die Abschaltdaten für Jänschwalde entsprechen nicht dem Ergebnis der Verhandlungen in der Kohlekommission. Hier hätten 2025 2GW abgeschaltet werden müssen.
4.Über die Höhe der Entschädigungen, gerade für die LEAG kann man nur den Kopf schütteln. Wer soviel bekommt, muss früher raus. Hier kann man nur auf die Beihilferechtsprüfung hoffen.
5.Absicherung der Entschädigungen für die LEAG ist wichtig, damit der Steuerzahler nicht zusätzlich den Rekultivierungskosten sitzen bleibt.
6.Mit den Verträgen ist alles abgegolten; Klagen, Schiedsgerichte etc. sind ausgeschlossen.
7.Die Entscheidung über die Vorverlegung des endgültigen Ausstiegs muss (und wird) in den 2020er stattfinden, damit nicht noch nach 2030 Entschädigungen fließen müssen.
8.Anpassungen der EU-Klimaziele an die völkerrechtlich verbindlichen 1,5/2 Grad und damit auch z.B. Verschärfungen im ETS etc. sind weiter entschädigungsfrei möglich. Damit wird alles viel, viel schneller gehen.
9.2038 ist nach wie vor zu spät. 2035 auch. 2030 wäre klimapolitisch angemessen.
Der Kohleausstieg wird schneller kommen, als viele gucken können. Die Welt hat sich 1,5 Jahre nach der Kohlekommission weiter gedreht, das Klimaziel wird angehoben und der CO2-Preis über den ETS die Kohle noch…
unwirtschaftlicher machen als sie heute schon ist. Das Kohleausstiegsgesetz wird sich immer mehr zur Rückfalloption, zur Absicherung des Kohleausstiegs entwickeln. Dafür scheinen die Verträge in einer ersten Lesung geeignet.
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