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Ein kleiner Reminder zum Thema Aussageverweigerung - Weil bei dem Thema viel als Selbstverständlich gilt & gar nicht mehr behandelt wird, aber nur sehr wenig selbstverständlich ist:
Wenn du sagst „Ich habe damit nichts zu tun und möchte deshalb nichts dazu sagen“ dann ist das eine Aussage.
Wenn du sagst „Ich weiß nichts davon“, dann ist das eine Aussage.
Wenn jeder Satz deiner Aussage eine Lüge ist, dann bleibt es trotzdem eine Aussage.
Wenn du am Weg zur Einvernahme mit dem Polizisten über der gegenständlichen Sachverhalt plauderst - sei es auch „off the record“ oder noch so banal, dann ist das eine Aussage.
Wenn du bei vorgelegen Fotos sagst „Ich kenne die Person nicht“, dann ist das eine Aussage.
Wenn du sagst „Ich weiß es, werde aber die Information nicht geben / den Namen nicht nennen“ dann ist das eine Aussage.
Wenn du sagst „Nein, das am Foto bin ich gar nicht“, dann ist das eine Aussage.
Wenn du bei einem vorgelegten Foto auf andere oder auch nur dich selbst zeigst, dann ist das eine Aussage.
Wenn du sagst „Ich war gar nicht da und kann deshalb nichts zum Sachverhalt sagen“, dann ist das eine Aussage.
Wenn du bestätigst, dass du schon von Sachverhalt X oder Y gehört hast, dann ist das eine Aussage.
Wenn du sagst „Ich weiß gar nicht, worum es hier eigentlich geht“ ist eine Aussage.
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Was ich damit sagen will: Jedes Wort, jede Kleinigkeit kann Ermittlungsbehörden den entscheidenden Hinweis geben. Sei es gegen dich oder gegen andere.
Zwei Beispiele: Wenn von vier Verdächtigen drei aussagen, dass sie nicht da waren & 1 schweigt, steigt für die Person der Druck. Wenn du zu verstehen gibst, dass du Dinge weißt, aber sie nicht sagen willst, erhöhst du das Risiko von Ermittlungsmaßnahmen gegen dich & dein Umfeld.
Abschließend: Aussage verweigern ist in der Praxis oft viel schwieriger als man in der Theorie meint. Auch für erfahrene Leute, manchmal gerade für die. Nimm zur Ladung evtl. Begleitung mit, bereite dich vor, lies dir nochmal ein paar Texte zum Thema durch. Das gibt Sicherheit.
Es gibt Fälle, in denen ist (Achtung: Rechtslage Österreich) eine Aussage bei Ermittlungsbehörden nicht bzw kaum zu vermeiden. Sie sind selten. Die Einschätzung dazu sollte man nie alleine treffen. Sprecht in jedem Fall vorher mit der Rechtshilfestruktur eures Vertrauens.
Leseempfehlungen zu Aussageverweigerung (in Österreich):
1. rechtsinfokollektiv.blogsport.at/2015/07/25/no-…
2. at.rechtsinfokollektiv.org/?page_id=244
PS: Gerne weitere Texte zum Nachlesen ergänzen, falls euch etwas Gutes einfällt. Gerade die deutschen Seiten hab ich nicht so am Schirm.
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