Ganz ehrlich, das ärgert mich. Seit Monaten weisen Expert*innen darauf hin, dass unzureichend, paternalistisch, verfehlt mit/in Communities kommuniziert wird. Wir wissen im Grunde nicht, wie gut sich Menschen mit Migrationshintergrund... oe1.orf.at/player/2020092…
...über Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen informiert fühlen, wie sie diese im Alltag umsetzen können, welche Informationswege sie wählen. Was sie brauchen, was ihnen Angst macht, wie man als Behörde auf Augenhöhe unterstützen kann.
Rein sprachliche Übersetzung ("zum Download auf der Website") ist zu wenig. Schon vor Corona war z.B. 1450 viel zu hochschwellig für die viele türkische MigrantInnen, wurde kaum in Anspruch genommen. Bereits im Sommer haben wir dazu Unterstützung & Forschung angeboten.
Bitte diese Kritik nicht im parteipolitischen Hickhack verkommen lassen, es ist nicht einzelnen Akteuren zuzuordnen. Das ist ein systemisches Problem, auch in der Wissenschaft: Die großen Corona-Erhebungen dieses Landes erheben den Migrationshintergrund nur unzureichend.
Es fehlt am politischen (oft auch akademischen) Willen, mehr über Menschen m. Migrationshintergrund zu erfahren, um zielgerichtet unterstützen zu können. Die Folge sind Cluster wie diese, und dadurch ein erneutes Einzahlen in alte Feindbilder und Schablonen.
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5 Punkte zu #Abschiebungen, weil wie erwartet die deutsche Debatte nach Ö rüberschwappt. 🧵
1. Ö hat weder mit Syrien noch mit Afghanistan Rückführungsabkommen. Mit den Taliban wird es wohl vorerst keins geben, Syrien ist ähnlich desinteressiert an Rücknahme der Staatsbürger.
... Umwege über Katar, Emirate etc. sind meist von langer Hand vorbereitete, mitunter teure Deals.
2. Bekannt ist der sog. "deportation gap", die Lücke zwischen ausreisepflichten Personen & deren Ausreise. Diese Lücke hat rechtliche, humanitäre und pragmatische Gründe.
Zu den rechtlichen Gründen zählt, dass nach dem Non-Refoulement-Prinzip Menschen nicht in Länder abgeschoben werden dürfen, in denen ihnen Folter & schwere Menschenrechtsverletztungen drohen. Rechtliche Grundlagen sind u.a. die EMRK Art.3 und die GFK Art. 33.
Die Einschätzung, Europas Bevölkerung habe genug von „unkontrollierter Massenmigration“ und würde den dafür verantwortlichen Politikern 1 Denkzettel verpassen wollen, mag die Motive manch eines Wählers beschreiben, hält der Empirie aber nicht stand. 🧵
Seit Jahren fahren Mitteparteien, darunter jene, die in ihren Ländern in Regierungsverantwortung sind, einen restriktiven Migrations- und Asylkurs. Längst diskutiert man quer durch das politische Spektrum über Abschottung, Abschreckung und Auslagerung als Patentrezept.
Noch vor wenigen Jahren hätte keine Mittepartei ernsthaft die Auslagerung von Flüchtlingen nach Ruanda überlegt, zu bizarr muteten solche Pläne damals noch an.
„Unkontrollierte Zuwanderung“ nach Europa findet nicht statt, im Gegenteil:
Was man zum #Ruanda-Plan wissen muss: 🧵 1. Derzeit nicht mit EU-Recht vereinbar. Sunak setzt sich über Entscheidung des EGMR und des London High Courts hinweg. 2. Für die abschreckende Wirkung gibt es laut brit. Home Office "keine ausreichende Evidenz" bbc.com/news/uk-politi…
3. Gefahr der Routenverlagerung lt. Experten hoch, weil Asylsuchende dann so lange wie möglich einem Aufgriff durch Behörden entgehen wollen & noch klandestiner einreisen. Das würde das Schlepperwesen (Profis) noch befeuern, statt bekämpfen. sbs.com.au/news/article/w…
4. Schon 2013 lagerte Israel sudanische und eritreische Geflüchtete nach Ruanda aus. Viele erhielten, trotz vorheriger Zusage, keinen Zugang zu Asylverfahren & wanderten über Uganda und Libyen nach Europa weiter. blogs.law.ox.ac.uk/research-subje…
Einordnung zu #GEAS Reform: 1) Alle sind so erleichtert, dass überhaupt 1 Einigung erzielt wurde (vor der Wahl! vor Weihnachten!), dass sekundär scheint, worüber man sich geeinigt hat. Das ist fatal, weil diese Haltung bestimmt Wortmeldung d. Politk & Medienberichterstattung
2) Auf dem Papier viele Verschärfungen und stete, schleichende Aushöhlung des Asylrechts (v.a. Non-Refoulement-Prinzips durch Fiktion der Nichteinreise), was davon in der Praxis ankommen wird, steht auf einem anderen Blatt.
3) Meine Kritik ist also zweigestalt:
a) menschenrechtliche Bedenken, v.a. aufgrund der Grenzverfahren & der Verunmöglichung des Zugangs zu einem vollwertigen Verfahren für gewisse Gruppen (nicht nur jene mit geringer Schutzquote!), und
(b) Umsetzbarkeit bleibt fraglich
Wie kann das sein, dass ein Innenminister unwidersprochen behaupten darf, ein Pushback liege nur dann vor, wenn Gewalt angewendet wird? Das ist falsch: Kernelement ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement). oe1.orf.at/player/2023073…
Es geht darum, dass Menschen das Recht auf Asylantragstellung und -prüfung verwehrt wird, insbesondere dann, wenn keine Möglichkeit zur legalen Einreise besteht. Was in Ungarn ja eindeutig der Fall ist. ecchr.eu/glossar/push-b…
Ja, die meisten Pushbacks finden unter Anwendung von Gewalt statt (weil Menschen nicht freiwillig zurückgehen), aber das ist *nicht* ausschlaggebend dafür, ob eine widerrechtliche Zurückweisung vorliegt.
Was will man mehr an so einem sonnigen Donnerstag: Neues Logo von Aufnahmebereit (um den Algorithmus gewogen zu stimmen) *und* neue Folge, diesmal zum Reizthema (or is it?) Wirtschaftsmigration - aus historischer Perspektive. open.spotify.com/episode/3zms79…
Wirtschaftshistoriker Markus Lampe (@wu_vienna) teilt Ergebnisse einer neuen Studie zur Emigration aus dem Dänemark des 19. Jahrhunderts in die USA und zeigt, welche Rolle Landbesitz dabei gespielt hat. Und das hat erstaunliche Parallelen zur Gegenwart... wu.ac.at/geschichte/ins…
...etwa mit Blick auf aktuelle Migrationstreiber, die Rolle von Ressourcen & Kapital, und Integration im Zielland. Und wir sprechen auch ganz persönlich üer Markus' Erfahrung als deutscher Migrant (oder Expat?) in Spanien und nun in Österreich.