#SichereBildungJETZT
Ein Kommentar:
Der Satz „Das Recht auf Gesundheit kann nicht absolut sein.“ seitens des Kultusministeriums in Baden-Württemberg lässt mich als Mutter eines Risikokindes und selbst der Risikogruppe zugehörig sprachlos werden. 1/7
Die körperliche Unversehrtheit eines Menschen sowie das Recht auf Leben sind im deutschen Grundgesetzt in Artikel 2 verankert und sind somit dem Recht auf Bildung, welches in Artikel 7 dargestellt ist, übergeordnet. 2/7
So viel zur rechtlichen Einordnung, worüber man sicherlich vortrefflich streiten kann. Das überlasse ich aber den Juristen.
Mich lässt dieser Satz vielmehr deswegen sprachlos zurück, ob der Kaltblütigkeit wegen. Gesundheit kann nicht absolut sein. 3/7
Bei einem Virus wie SARS-CoV-2, der vollkommen neu ist, dessen Langzeitwirkungen derzeit nur zu erahnen sind, ist diese Aussage herzlos, eiskalt. Wie ein Herz aus Stein. Lehrer und Erzieher sowie die Kinder werden geopfert, weil Gesundheit nicht absolut ist. 4/7
Was ist dann absolut? Der Tod?
Für mich ist die Gesundheit das höchste Gut. Es gibt nichts wichtigeres als gesund zu sein. Weder Geld noch Bildung können einen gesunden Menschen ersetzen. 5/7
Was nutzt mir eine hohe Bildung, wenn ich dank einer Krankheit nicht mehr arbeiten gehen kann? Nichts.
Bildung kann nachgeholt werden, die Folgen einer schweren Erkrankung bleiben unter Umständen ein Leben lang. 6/7
Gesundheit kann nicht absolut sein? DOCH! Das muss es sogar. Denn nur ein gesunder Mensch kann erziehen, ausbilden und lernen! 7/7