1/ n 7:50 Uhr: Solidaritäts-Aktion vor dem Basler Strafgericht. Hier stehen heute 5 Klimaaktivist*innen vor Gericht, die sich im Sommer 2019 an einer Blockade der UBS beteiligt hatten. Die Angeklagten hatten Einsprache gegen die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft erhoben.
2/n Die Medienschaffenden werden den Prozess aufgrund des grossen Interesses in einem separaten Gerichtssaal verfolgen. Das Gericht hat die Prozesse auf 5,5 Tage angesetzt. Zur Vorgeschichte und dem Hintergrund der Prozesse: bajour.ch/a/WnSbv0f2DuIM…
3/n Die Gerichtspräsidentin Susanne Nese (SP) sagt zum Auftakt des Prozesses, die UBS habe am 23. Dezember gegenüber dem Gericht mitgeteilt, sie ziehe den Strafantrag zurück. Die Staatsanwaltschaft reagierte auf die Desinteressenserklärung und verlangte die Befragung
4/n eines UBS Mitarbeiters zum Inhalt der aussergerichtlichen Einigung zwischen der Bank und den Klimaaktivist*innen. Das Gericht hat den Antrag abgewiesen. Über den Vergleich sei Stillschweigen vereinbart worden.
5/n Zum Ablauf: Heute gibt es allgemeine Befragungen der Angeklagten, sowie die Befragung eines Zeugen. Morgen läuft das Beweisverfahren. Am 19. Januar werden die Plädoyers gehalten, die Urteilseröffnung ist auf den 23. Januar datiert.
6/n Die Verteidiger*innen verlangen unisono, den Strafantrag der Staatsanwaltschaft abzuweisen. Die Bedingungen für Strafbefehle seien nicht erfüllt, es wimmle vor formaler Fehler und die zentralen Anklagepunkte seien durch den Rückzug des Strafantrags vonseiten UBS obsolet.
7/n Verteidiger Andreas Noll: «Wir haben es hier mit einem weiteren Fall einer Kriminalisierung von politischem Aktivismus zu tun und insbesondere die Anklage des Landfriedensbruchs wird von der Staatsanwaltschaft wiederholt auf die Spitze getrieben.» (siehe #BaselNazifrei)
Der Staatsanwalt Roman Barth sagt, die Verfahren seien nicht zurückzuweisen. Alle Tatbestände seien ausreichend belegt. Zum Landfriedensbruch: Gegen Personen sei zwar keine Gewalt angewendet worden, aber gegen Sachen (uA Kohlezeichnungen). Das reiche für diesen Tatbestand aus.
Richterin Susanne Nese will über die Einwände beraten. Wie der Prozess weitergeht, wird um 11:15 Uhr kommuniziert. Pause.
10/n Die Gerichtspräsidentin hat den Antrag der Verteidigung auf Rückweisung des Verfahrens abgewiesen. Die Klimaprozesse finden statt. Die Voraussetzungen für die Strafbefehle der Staatsanwalt seien erfüllt, entscheidet das Gericht. Um 14:00 Uhr beginnen die Verfahren zur Sache.
Es gebe viel Foto- und Videomaterial von der Aktion am 8. Juni 2019. Der Sachverhalt sei darum für die Formulierung der Strafanträge ausreichend geklärt. Die Angeklagten seinen klar als Teil der Gruppe erkennbar gewesen. Ob die Straftatbestände erfüllt seien, ist nun zu klären.
Korrektur: Die Urteilseröffnung der heute verhandelten fünf Fälle ist auf Freitag, den 22. Januar, datiert.
12/n Das Beweisverfahren beginnt. Es werden drei kurze Videos gezeigt. Video 1: Aktivist*innen in weissen Overalls entladen Äste vor der Bank. Video 2 & 3: Ein Mann versucht vergeblich, durch die Menschenkette vor einem Eingang zu gehen. Es wird geredet, dann dreht der Mann ab.
13/n Der erste Zeuge. Er arbeitet als Banker am Aeschenplatz 6, aber nicht bei der UBS, sondern bei einer anderen Bank. Richterin: «Wie haben Sie diesen Tag erlebt?» Zeuge: «Grundsätzlich war es einfach spannend, dass überhaupt mal was passiert.» Er habe sich nie bedroht gefühlt.
14/n Der Zeuge, ein Banker, weiter: «Es war nicht aggressiv, im Gegenteil, sie [die Aktivist*innen] waren sehr nett.» Der UBS-Gebäudemanager habe ihn und die Mitarbeitenden bereits zwei Tage vor der Aktion gewarnt und gebeten, an diesem Tag einen alternativen Eingang zu benutzen.
15/n der nächste Zeuge war am Aktionstag der Einsatzleiter der Kantonspolizei BS: «Die Stimmung war entspannt, ich hatte interessante Gespräche». Zur Räumung: «Es gab höchstens passive Gewalt, manche Aktivisten haben sich gesperrt oder versteckt.» Nach dem Strafantrag der UBS
16/n wurden um ca. 14:15 Uhr Abmahnung ausgesprochen. Wer dann gehen wollte, musste sich ausweisen. Wer sich nicht ausweisen konnte, oder der Kontrolle entziehen wollte, wurde in das Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht. «Das waren ca. 58 Personen», sagt der Einsatzleiter.
17/n Richterin: «Wurde den Aktivist*innen versprochen, sie blieben straffrei, wenn sie sich nach 14:15 Uhr auswiesen und freiwillig gingen?» Einsatzleiter: «Ich glaube nicht. Ein Polizist ist kein Richter. Kein Beamter hat eine Befugnis, so ein Versprechen abzugeben.»

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