@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin verweist u.a. auf die Gebäudebrüter-VO. Diese VO wird von Vielen kritisiert, nicht dem gesetzlichen Schutzstatus von 🐦🦇 zu entsprechen, sondern nur die illegale Entfernung der nach §44 (1) BNatSchG geschützten Lebensstätten für ein schnelleres Bauen zu fördern.
@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin 2* Die VO beruht darauf, dass ein Bauherr/ Bauleiter proaktiv vor Baubeginn als Laie (!) erkennt, dass sich geschützte Fortpflanzungs- und Ruhestätten in versteckten Hohlräumen am Haus befinden.
@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin 3*Führt letztlich dazu, dass unwissentlich aber auch vorwissend und gezielt Nist- und Lebensstätten zerstört werden, Küken getötet werden, weil i.d.R. keine Strafen/ Kontrollen zu erwarten sind. Auch die Kolonie 10 hatte die UNB informiert, nicht der Bauherr.
@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin 4*Aktive, die jedes Jahr auf dem Zahnfleisch laufen, hatten eine Petition erstellt und eine Novelle der Gebäudebrüter-VO erwirkt. @NABU_Berlin wurden Lösungsvorschläge mit der dringenden Bitte kommuniziert, sich für den Artenschutz am Haus politisch nachdrücklich einzusetzen.
@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin 5*Eine Forderung war, dass sich NABU einsetzt, dass das Land Berlin Richtlinien zu methodischen Standards für Artenerfassung und Gutachten erstellt, auf die in der Verordnung verwiesen wird, die bindend sind und für Naturschutzbehörden juristisch nachprüfbar festgehalten werden.
@badeninderspree@unverwertbar@kolonie10@NABU_Berlin 6* Interessenkonflikte: Dann sollte eine vom Bauherren unabhängige Beauftragung und Finanzierung des Gutachters erfolgen, die zum Bsp. über die Naturschutzbehörden geregelt wird, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Kartierung zu sichern.