THREAD (ein SEHR langer)

Es wird Zeit, dass wir über die Pläne der Länder zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (#JMStV) reden.

Worum geht´s? Schon vor einem Jahr haben die Länder einen "Diskussionsentwurf" zum #JMStV vorgelegt, der bisher wenig öffentlich diskutiert wird.
Den Entwurf gibt es hier:
spielerecht.de/wp-content/upl…

Nochmal zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes, das auch gerade novelliert wurde, sondern um das parallele Regulierungsregime der Länder, den #JMStV.
In den vergangenen Monaten hab die betroffenen Stakeholder mit den Staatskanzleien in den Ländern einen – durchaus intensiven – Austausch zu diesem Dossier gehabt. Es bestand eigtl. Einigkeit, dass das Thema in Ruhe im Hintergrund besprochen werden soll.
Nun hat die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten letzte Woche diese Pressemitteilung veröffentlicht. Sie bezieht sich eigentlich auf die Reform des JuSchG, enthält aber auch Aussagen zum #JMStV:

die-medienanstalten.de/service/presse…
Darin heißt es mit Blick auf die geplante Reform des JMStV (unter anderem):

„Zahlreiche Fachgespräche mit Branchenvertretern und Wissenschaftlern bestätigen, dass dieses Konzept mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist.“
Das ist – mit Verlaub – falsch. Die „Branchenvertreter“ (Verbände und Unternehmen) haben – ganz im Gegenteil – wiederholt und nachdrücklich dargelegt, weshalb das länderseitig angedachte System NICHT funktionieren kann und welche fatalen praktischen Auswirkungen es hätte.
Was also schlägt der Diskussionsentwurf der Länder überhaupt vor, woran entzündet sich die Debatte❓

Kurzform: Die Länder möchten, dass Betriebssystemanbieter künftig per default Webseiten blockieren. Und zwar nahezu alle.

Konkret enthält der Vorschlag folgende Logik:
1⃣Verpflichtung für Anbieter von Betriebssystemen, im „Default“/Auslieferungszustand eine Alterseinstufung „unter 18“ voreinzustellen. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 JMStV-E)
2⃣Verpflichtung, eine nutzerseitige Umstellung dieser Einstellung auf „über 18“ nur in Verbindung mit einer Altersverifikation zuzulassen. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 JMStV-E – „es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen“).
3⃣Verpflichtung, Angebote im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV blockieren, die entsprechend der in § 5 Abs. 1 Satz 2 genannten Altersstufen nicht für das voreingestellte Alter geeignet sind. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 JMStVE)
4⃣ Angebote ohne ausdrückliche Alterskennzeichnung sollen im Rahmen des vorgesehenen Regimes als generell als „über 18“ eingestuft werden
[5⃣alternativ wird flächendeckende Altersbewertung für Webseiten durch Betriebssystem-Anbieter vorgeschlagen. (§ 12 Abs. 4 JMStV-E)]
Praktisch bedeutet dies, dass künftig Betriebssystemanbieter per default sämtliche nicht altersgekennzeichneten Inhalte im Netz zu blockieren hätten – also quasi fast alle. Denn Alterslabels für Webseiten sind die krasse Ausnahme, nicht die Regel.
Ist das wirklich, was die Länder wollen? Hoffentlich nicht. Der Entwurfs-Text heißt nicht ohne Grund "Diskussionsentwurf" statt "Gesetzentwurf."

Deshalb ist es an der Zeit, dass wir den Vorschlag nun tatsächlich breit DISKUTIEREN.

[THREAD ENDE]

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