Nochmal zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes, das auch gerade novelliert wurde, sondern um das parallele Regulierungsregime der Länder, den #JMStV.
In den vergangenen Monaten hab die betroffenen Stakeholder mit den Staatskanzleien in den Ländern einen – durchaus intensiven – Austausch zu diesem Dossier gehabt. Es bestand eigtl. Einigkeit, dass das Thema in Ruhe im Hintergrund besprochen werden soll.
Nun hat die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten letzte Woche diese Pressemitteilung veröffentlicht. Sie bezieht sich eigentlich auf die Reform des JuSchG, enthält aber auch Aussagen zum #JMStV:
Darin heißt es mit Blick auf die geplante Reform des JMStV (unter anderem):
„Zahlreiche Fachgespräche mit Branchenvertretern und Wissenschaftlern bestätigen, dass dieses Konzept mit überschaubarem Aufwand technisch umsetzbar ist.“
Das ist – mit Verlaub – falsch. Die „Branchenvertreter“ (Verbände und Unternehmen) haben – ganz im Gegenteil – wiederholt und nachdrücklich dargelegt, weshalb das länderseitig angedachte System NICHT funktionieren kann und welche fatalen praktischen Auswirkungen es hätte.
Was also schlägt der Diskussionsentwurf der Länder überhaupt vor, woran entzündet sich die Debatte❓
Kurzform: Die Länder möchten, dass Betriebssystemanbieter künftig per default Webseiten blockieren. Und zwar nahezu alle.
Konkret enthält der Vorschlag folgende Logik:
1⃣Verpflichtung für Anbieter von Betriebssystemen, im „Default“/Auslieferungszustand eine Alterseinstufung „unter 18“ voreinzustellen. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 JMStV-E)
2⃣Verpflichtung, eine nutzerseitige Umstellung dieser Einstellung auf „über 18“ nur in Verbindung mit einer Altersverifikation zuzulassen. (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 JMStV-E – „es sei denn der Nutzer hat ein höheres Alter nachgewiesen“).
3⃣Verpflichtung, Angebote im Sinne des § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV blockieren, die entsprechend der in § 5 Abs. 1 Satz 2 genannten Altersstufen nicht für das voreingestellte Alter geeignet sind. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 JMStVE)
4⃣ Angebote ohne ausdrückliche Alterskennzeichnung sollen im Rahmen des vorgesehenen Regimes als generell als „über 18“ eingestuft werden
[5⃣alternativ wird flächendeckende Altersbewertung für Webseiten durch Betriebssystem-Anbieter vorgeschlagen. (§ 12 Abs. 4 JMStV-E)]
Praktisch bedeutet dies, dass künftig Betriebssystemanbieter per default sämtliche nicht altersgekennzeichneten Inhalte im Netz zu blockieren hätten – also quasi fast alle. Denn Alterslabels für Webseiten sind die krasse Ausnahme, nicht die Regel.
Ist das wirklich, was die Länder wollen? Hoffentlich nicht. Der Entwurfs-Text heißt nicht ohne Grund "Diskussionsentwurf" statt "Gesetzentwurf."
Deshalb ist es an der Zeit, dass wir den Vorschlag nun tatsächlich breit DISKUTIEREN.
Am Abend des 9. November 1989 klingelte unser Telefon zu Hause in Eisenach. Das war schon deshalb ungewöhnlich, weil man eher selten Anrufe bekam. Die meisten Haushalte hatten ja kein Telefon. Unseres funktionierte nur abends und nachts, weil es ein geteilter Anschluss war, ...
... der tagsüber von einem Betrieb genutzt wurde. Die Anrufer waren Freunde meiner Eltern aus Cappeln bei Oldenburg. Sie hatten die legendäre Schabowski-PK gesehen und und luden uns ein, sie zu besuchen. Wir hatten die PK auch gesehen. Und Schabowski völlig anders verstanden....
Meine Eltern waren der festen Überzeugung, dass es nur um dauernde Ausreise ging, nicht um Reiseverkehr. Es entspann sich ein merkwürdiger Dialog, denn man durfte und musste fest davon ausgehen, dass eine Verbindung in den Westen natürlich überwacht wurde. Mein Vater schlug also