/1 Es ist immer wieder toll wenn Leute von Fach wie hier Theologen mit ihrer verfassungsrechtlichen Expertise versuchen zu glänzen.
Ethikrat zu Kinderimpfung: „Eine moralische Impfpflicht für alle gibt es ohnehin“ welt.de/politik/deutsc… via @welt
/2 Dabei könnte man auf die Idee kommen Juristen zu befragen. Ich weiß eine Dumme Idee, denn von Verfassungsrecht verstehen viel Mehr in einer Pandemie Theologen, Philosophen, Virologen und am meisten Modellierer.
/3 Aber vielleicht lohnt sich doch ein Blick auf Meinungen aus der Rechtsliteratur. So z.B. hatte sich Anna-Maria Grüner in ihrer Dissertation (Biologische Katastrophen) mit dieser Thematik beschäftigt (nomos-elibrary.de/10.5771/978384…). Sie kam zu folgendem Ergebnis:
/4 Bei einer Impfpflicht würde es entscheidend darauf ankommen für die Bewertung der Angemessenheit des Eingriffs, welche Folgen mit der Impfung verbunden sind. "Moralische" Verantwortung ist dabei kein geeigneter Rechtfertigungsgrund für die Anordnung einer Impfpflicht!
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/1 Ein paar Bemerkungen zu diesen Entscheidungen. 1. Entscheidung Kontaktbeschränkungen (1 BvR 900/21). Zunächst verweist das BVerfG darauf, dass die Beschwer für Personen die genesen oder geimpft wurden entfallen ist (Rn. 9).
/3 Das BVerfG erkennt dann keine Nachteile mehr für Personen die geimpft oder genesen sind (Rn. 13). Allerdings liegen Nachteile auf der Hand. Sie können sich mit nicht immunisierten Personen nicht im unbegrenzten Umfang treffen. Für die gelten die Beschränkungen weiter.