Es hält sich immer noch hartnäckig das Gerücht, @BjoernHoecke sei gerichtlich bestätigt als #Faschist und dürfe deswegen so bezeichnet werden.
Dazu ein Thread:
Es war geplant, eine Gegendemonstration zu einer AfD Veranstaltung unter dem Motto "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke' anzumelden.
Die Stadtverwaltung hatte diese Bezeichnung für die Veranstaltung aus Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte und die öffentliche Sicherheit nicht zugelassen.
Daraufhin beriefen sich die Organisatoren der Veranstaltung auf Art. 5 GG, weswegen der Fall im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht Meiningen kam.
Dieses sah darin eine Ehrverletzung, jedoch überwiege die Meinungsfreiheit, da Zitat
"Im politischen Meinungskampf übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners
ebenso hinzunehmen sind wie scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen, die in der Hitze der Auseinandersetzung als bloßes Vergreifen im Ton erscheinen."
Der Tatsachenkatalog, den sie vorlegten enthielt außerdem Falschbehauptungen, denn
Björn Höcke hat zu keinem Zeitpunkt den Begriff "Schandmal" in den Mund genommen. Dieser wurde nur medial verwendet.
Er bezeichnet des Denkmal der ermordeten Juden in Europa als "Denkmal der Schande" und wenn man die Rede im Kontext liest, kann man unschwer erkennen, dass er mit "Schande" die Shoa meinte und nicht das Gedenken. Es ist schließlich kein Denkmal der Freude.
Jedenfalls besagt dieses Urteil nur, dass Beleidigungen dieser Art im politischen Diskurs legitim und durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Denn genauso könnte man Kretschmann einen Maoisten, Ramelow einen Mauermörder oder Habeck einen Kulturmarxisten mennen. Sollte das nämlich einer anzeigen wollen, würde auf den Fall Höcke als Präzedenzfall verwiesen werden.
Genau so erging es ja vor einiger Zeit Renate Künast, die eine inakzeptable Beschimpfung vor Gericht hinnehmen musste.
Was es nicht gibt, ist ein tatsächliches gerichtliches Gutachten, welches belegt, dass Björn Höcke ein Faschist sei.