Ich habe heute folgende Anfrage an den @ethikrat zum #Rauchen in der Öffentlichkeit gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum #Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.
Meiner Auffassung nach verletzt das Rauchen in der Öffentlichkeit das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit von Millionen #Bürger, von der Mehrheit der Bürger.
Denn in #Deutschland wird jeder Bürger beim Verlassen der Wohnung gegen seinen Willen gezwungen, mit giftigem #Zigarettenrauch in Kontakt zu kommen, beim Einkaufen usw. Ein Ausweichen ist auch nicht
möglich, da sich die Zigarettengifte in der Luft verteilen und jeder Bürger sie einatmen muss, egal ob Cadmium,Blei,Benzol,Formaldehyd, #Nikotin usw......4.800 Giftstoffe, die mit jeder Zigarettenrauch in die Atemluft der Allgemeinheit abgegeben werden.
Als Jurist bin ich der
Auffassung, dass meine körperliche Unversehrtheit bereits dann verletzt, wenn Giftstoffe gegen meinen Willen in meinen Körper gelangen.
Jeder Bürger muss ja selbst entscheiden, ob er persönlich rauchen und seine Körper schädigen möchte,aber jeder #Raucher darf aus meiner Sicht
nur dort #rauchen, wo keine anderen Menschen mit dem Zigarettenrauch in Kontakt kommen. Das würde das Rauchen in der Öffentlichkeit ausschließen.
Ich bitte um Ihre Einschätzung unter ethischen Gesichtspunkten.
Wissenschaftler der Stanford-Universität in Kalifornien haben erstmals in einer großen #Studie untersucht, wie sich #Tabakqualm auf die Luft in Straßencafés, rund um
Parkbänke und an anderen Orten im Freien auswirkt,wo sich #Raucher gern eine #Zigarette anzünden.Sie kamen zu dem Schluss, dass die #Schadstoffbelastung in der Nähe eines Rauchers unter freiem Himmel zwar nur kurz anhält,aber kaum weniger intensiv ist als in geschlossenen Räumen.
"Es ist falsch zu glauben,dass sich der Rauch im Freien so schnell verflüchtigt,dass er keinen Schaden anrichten kann“,sagt Studienleiter Neil Klepeis.„Auf einer Parkbank neben einem Raucher atmet man Luft ein,die um ein Vielfaches belasteter ist als normal verschmutzte Luft.“
1. Andere Menschen todbringenden Substanzen auszusetzen,dafür muss es schon gute Gründe geben.Der eigene Wunsch nach Genuss/Stillen des Suchtdrucks/Haare auf der Brust kann das nicht sein.
Jemand anderem aus reinem suchtgetriebenen Eigeninteresse heraus gesundheitlich zu schaden - das ist nicht hinnehmbar, auch wenn es Jahrhunderte lang hingenommen wurde. Vernunft sticht Tradition.
2. Stellen wir uns vor, es wäre plötzlich legitim, dass sich Menschen auf Caféterrassen und Haltestellen den eigenen Zeigefinger anlecken und ihn dann wildfremden Menschen ins Ohr stecken. Wem das nicht passt,kann ja zu Hause bleiben.