1/3 Die *BPUK* liess prüfen, ob das Bagatellverfahren für die Bewilligung von #5G-Antennen genügend Rechtssicherheit erlaubt. Fazit: Es gibt ein Problem mit den Vollzugshilfen. Die Kantone wollen vertiefte Abklärungen. bit.ly/2UqfFyw
2/3 "Ist die ausschliessliche Aktivierung eines Korrekturfaktors (und damit die Änderung des massgebenden Betriebszustands) tatsächlich als «keine Änderung im Sinne der NISV» einzustufen (vgl. Übergangsregelung der «Vollzugshilfe adaptive Antennen»)?"
"*Nein.*"