"Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt" - diese Aussage ist juristisch einfach falsch! Das Non-Refoulement-Gebot, wonach niemand dorthin abgeschoben werden darf, wo Leib und Leben bedroht sind, gilt auch für Straftäter! tagesschau.de/inland/laschet…
Das Non-Refoulement-Gebot verbietet #Abschiebungen, wenn vor Ort Leib und Leben bedroht sind.
• Art. 33 II GFK: lässt enge (!) Ausnahmen zu für Straftäter
• Art. 3 EMRK: lässt keine Ausnahmen zu.
🇩🇪 ist an beides gebunden. Daraus folgt: ein ABSOLUTES Verbot! @ArminLaschet
Beim Non-Refoulement gehts zunächst um das Verbot, dorthin abzuschieben, wo Folter und unmenschliche Behandlungen drohen. Aber auch wenn das Risiko von einer anderen schweren Menschenrechtsverletzung besteht, darf nicht abgeschoben werden. Auch Straftäter nicht!!!
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