Auswärtiges Amt will immer noch die Beschäftigungsverhältnisse der Ortskräfte genau untersuchen. Es stellt sich heraus, dass seit gut 2 Jahren Arbeitsverhältnisse systematisch in Scheinselbständigkeiten umgewandelt wurden. Das Zurücklassen von Ortskräften war offenbar geplant.
Die Bundeswehr und andere „Verbündete“ nutzten dafür Scheinfirmen, die Arbeitnehmer waren aber zu jederzeit Weisungsempfänger.
Eiskalt abserviert.
Und damit keine Unklarheiten aufkommen hier der Vertragstext, den jedes Arbeitsgericht als Scheinselbständigkeit werten würde: