1/4 Das Verfassungsgericht der Republik Polen bestätigte in seinem Urteil, dass das EU-Recht nur auf dem Gebiet der übertragenen Zuständigkeiten Vorrang vor dem Landesrecht hat. Damit bekräftigte es die Beschlüsse von @BVerfG und @Conseil_constit.
2/2 Die EU ist ein gemeinsames Gut der Mitgliedstaaten als Herren der Verträge. Deren Verfassungsgerichte dürfen beurteilen, ob die Grenzen der übertragenen Zuständigkeiten überschritten worden sind. Die Übertragung von Kompetenzen an die EU ist nicht gleichbedeutend mit einem
3/4 Verlust der Souveränität durch die Mitgliedstaaten.
Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofes, die in dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7. Oktober genannt werden, bleiben rechtskräftig.
4/4 Gegen die polnische Verfassung verstößt allerdings eine eigenmächtige Ausweitung der Kompetenzen der EU-Organe. Ich bin überzeugt, dass meine Partner aus Deutschland und Frankreich dies ebenfalls für verfassungswidrig halten.
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