Eine dreiste Lüge in den FAQ der Landesregierung zum #VersGNRW. Natürlich werden Befugnisse der Polizei erweitert, so z.B. bei Kontrolle von Ordner:innen oder Kameraüberwachung. Auch verdeckter Einsatz von Zivilbeamt:innen jetzt möglich, nach alter Rechtslage nicht.
Dass Gesetz für Konsequenzen an bestimmte Meinungen anknüpfen würde, behauptet doch keiner. Aber die Begründung des Gesetzesentwurfs spricht Bände. Antifaschistischer Protest ist (auch) das Ziel.
Und damit setzt sich das Gesetz in Widerspruch zur Rechtsprechung des OVG NRW, das Blockadetrainings für "kommunikative" Blockaden als von Art. 8 GG geschützt angesehen hat... Nachlesen? Gerne: openjur.de/u/462458.html
Auch hier führt das FAQ in die Irre. Bisher gab es im VersG keine Regelung zu Kontrollstellen. Um eine Verschärfung handelt es sich also allemal.
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