@MFratzscher hat gestern zu unserem FAZ Artikel eine wichtige Frage aufgeworfen, zu der ich gerne ausführlicher Stellung nehmen möchte. 1/n faz.net/-gqe-akbhm?GEP…#fplus
Es geht darum, ob die EZB über ihr Mandat hinausgeht, wenn sie durch ihre Politik Reformanreize setzt.
Als jemand, der an anderer Stelle eine enge Auslegung des Mandats der EZB gefordert hat, nehme ich den Punkt sehr ernst. faz.net/aktuell/finanz…
Hier ist, was mir dazu einfällt:
Es macht zunächst einmal einen Unterschied, ob die EZB durch ihr Verhalten ganz allgemein Anreize zu solider Haushaltsführung in den Mitgliedsstaaten setzt, oder ob sie ganz spezifische Maßnahmen oder Reformen einfordert.
Würde die EZB versuchen, konkret die inhaltliche Ausrichtung der Politik zu beeinflussen, also zum Beispiel, ob ein Haushalt durch eine Vermögensabgabe oder eine Reform der Finanzverwaltung konsolidiert wird, dann wäre das nicht mehr vom Mandat abgedeckt.
Vom Mandat abgedeckt ist es aber, wenn die Zentralbank auf solche Maßnahmen verzichten, die als Einladung zu einer nicht nachhaltigen Haushaltspolitik verstanden werden können, soweit dies auf mittlere oder lange Sicht die Preisstabilität gefährdet.
Es ist genau dieser Gedanke, der dem Verbot monetärer Staatsfinanzierung im TFEU zugrunde liegt. Er liegt auch der Selbstbindung der EZB im OMT Programm zugrunde. Es geht in dem Artikel ja nicht um etwas Neues, sondern darum, zur OMT Praxis (Conditionality) zurückzukehren.
All das wurde schon ausführlich von Juristen gewürdigt, etwa in der Meinung des Generalanwalts des EuGH vom 14. Januar 2015: eur-lex.europa.eu/legal-content/…
“Linking the OMT programme to compliance with financial assistance programmes may be justified by the, undoubtedly legitimate, interest there is in eliminating any hint of ‘moral hazard’ that may result from a significant intervention by the ECB on the government bond market.”
“In sum, and from the angle that has just been analysed, I consider that the OMT programme is to be regarded as a monetary policy measure, provided that the ECB refrains (…) from any direct involvement in the financial assistance programmes of the ESM or the EFSF.”
Klaus und ich betreten also mit unserer Forderung nach Conditionality kein Neuland, sondern wir bewegen uns in dem durch die Rechtsprechung gesetzten Rahmen. n/n @klaus_adam@FazitBlog
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Würde diese Begründung ausreichen, wäre dem Mandat der EZB praktisch keine Grenzen mehr gesetzt.
Der Preis für eine solche Ausweitung des Einflusses der EZB wäre die Delegimierung und damit das Ende ihrer Unabhängigkeit.
Übrigens liegt es mir nicht per se fern, ungewöhnliche Maßnamen der EZB über die Wirkung ihrer Politik auf das Preisgefüge zu rechtfertigen. Ich habe das 2012 in einer Verteidigung von OMT selber getan. ...