Weil einige fragen: ich bin kein Impfgegner. Im Gegenteil. Ich glaube, dass mein Körper eher mit dem Impfstoff fertig wird als mit dem Virus. Aber 1.: Was für mich gilt, gilt nicht für jeden. Ich kenne Menschen mit Vorerkrankungen, die in geradezu kafkaesken Situationen…
…gelandet sind: kein Arzt bescheinigt ihnen, dass sie sich nicht impfen lassen dürfen. Aber ebenso bescheinigt ihnen keiner, dass die Impfung für sie keine Gefahr darstellt. 2. Dass die Spaziergänge nicht überall wie in Templin ablaufen, sieht jeder. Auch in Templin lief eine…
…Handvoll AfDler mit, aber die spielten keine Rolle. Und als sie hinterher eine Kundgebung abhielten, waren die meisten „Spaziergänger“ schon weg. So scheint es mir nicht überall, aber oft zu sein. Normale Menschen in die Ecke von Neonazis oder Krawallheinis zu stecken, ist..
..ungerecht und vor allem gefährlich: so würde man eine Brandmauer einreissen, die ich gern erhalten sehen würde. 3. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, Journalisten und Kamerateams (oder Polizisten, Sanitäter, Feuerwehrleute) körperlich zu attackieren. Wer das tut, dem geht es..
…nicht um irgendeine Sache, sondern um Krawall. Auch ich bin mit den Leistungen meiner Ex-Kollegen nicht immer zufrieden. Aber das liegt in der Natur des Berufes, und war auch umgekehrt manchmal so. Wer hier von „Staatsmedien“ faselt, weiß nicht, was das ist. Wer ein wenig in…
…der Welt herumgekommen ist, hat dort erfahren, wie sehr man uns anderswo um unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk beneidet. 4. Die Wirklichkeit ist selten schwarz oder weiß. Deshalb muss man a) genau hinsehen und b) akzeptieren, dass es andere Sichtweisen gibt….
5. Der eigene Körper geht niemand anderen etwas an. Das gilt für die Impfpflicht, schon gar, wenn die Impfung dem Schutz der Allgemeinheit nur begrenzt dient, das gilt für die Paragrafen 218, 219a, und das gilt für die #Sterbehilfe. Ich kann nur hoffen, dass @Karl_Lauterbach…
dem BfArM endlich die Weisung erteilt, die für einen würdigen Tod nötigen Mittel freizugeben und damit einem@Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu folgen.
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