Mit der🚦soll die Steuerklassenkombi III/IV abgeschafft werden. Reicht das aus, um #Arbeitsanreize für #Frauen zu erhöhen?
Warum auch das #Ehegattensplitting stärker thematisiert werden sollte, zeigt unsere neue Expertise von @YohannesBecker.
(1/5) Wie funktioniert das #Ehegattensplitting 🧮? Welche Rolle spielen die #Steuerklassen? Ist das #Ehegattensplitting vor dem Hintergrund des Wandels der #Ehe überhaupt noch zeitgemäß 👰♀️🤵? Welche Alternativen gibt es? All diese Fragen werden in der Expertise beantwortet.
(2/5) Entscheiden sich #Ehe|leute zwischen Einzelveranlagung und #Ehegattensplitting für das Splitting, werden sie wie zwei Einzelpersonen besteuert, die beide jeweils die Hälfte des gemeinsamen Einkommens verdienen ⚖️. Das geht meist mit einem steuerlichen Vorteil einher.
(3/5) Für die zweitverdienende Person, meist die Frau, bedeutet dies aber auch, dass bereits der erste verdiente Euro hoch besteuert wird 📉. Das senkt #Anreize zur #Arbeit|saufnahme oder -ausweitung 💼.
(4/5) Dabei reagieren Frauen deutlich stärker auf #Nettolohn|veränderungen als Männer: Eine Reform weg vom #Vollsplitting würde das #Arbeit|sangebot der Männer (Erstverdiener) kaum ändern 🤷♂️, während sie das der Frauen (#Zweitverdienerin) erhöhen würde 🙋♀️.
🙏an @MartinGreive & Heike Anger @handelsblatt für den ausführlichen Artikel zur Expertise in der heutigen Ausgabe - und 🙏 für das Steuerfossil & den Dinosaurier🦖😉!
Es muss natürlich Steuerklassenkombi III/V heißen! 🙈
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🔥📢🗞️Hot off the Press 📌❗️ 🔥
Unsere neue Studie mit @APeichl & Maximilian Blömer vom @ifo_Institut zu Fehlanreizen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. @ValentinaConsi@BertelsmannSt
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Hier die wichtigsten Ergebnisse im Thread:
(1/7) Das deutsche Steuer-, Abgaben- und Transfersystem setzt Fehlanreize – insbesondere dort, wo sie nicht sein sollten. Für Zweitverdienende – und damit häufig Frauen, lohnt sich vor allem der #Minijob, wenn der Ehepartner bereits substanziell zum Haushaltseinkommen beiträgt.
(2/7) Mit dem #Minijob kann die Zweitverdienerin bei 10 Euro Bruttostundenlohn im Jahr 5.400 Euro hinzuverdienen – ohne Abzüge. Ein steuer- und abgabenpflichtiger Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden, d.h. doppelter Arbeitszeit, bringt ihr allerdings nicht einmal 1.000 Euro mehr.