#Kocher Vorschlag: Degressives Arbeitslosengeld (Beginn 65%, Ende 55%) mit Wartezeiten zu kombinieren, ist ein vergiftetes Zuckerl, löst keine Probleme, entspricht nicht den Wünschen der Versicherten und bedeutet massive Einkommensverluste. thread 1/n derstandard.at/story/20001330…
Die Degression an sich löst arbeitsmarktpolitisch keine Probleme. Eine Vielzahl an Ökonom*innen, finden keine Belege, dass ein degressives Arbeitslosengeld zu mehr und schon gar nicht zu besserer Beschäftigung führt. 2/n @patrickmokre@AundW awblog.at/oekonominnen-h…
Bis jetzt sind bei der Reform der #Arbeitslosenversicherung die Versicherten kaum zu Wort gekommen. Wir haben daher Beschäftigte und Arbeitssuchende befragt @AK_Arbeitsklima@AKLinz
Mehr als 2/3 der Befragten wünschen sich ein Arbeitslosengeld zwischen 70 und 85%. 3/n
Eine Degression wird ebenfalls von den Versicherten kritisch gesehen, vor allem bei jenen mit höherem Arbeitslosigkeitsrisiko. 55% der Arbeiter*innen ist für ein gleichbleibendes bzw. ansteigendes (progressives) Arbeitslosengeld mit der Arbeitslosigkeitsdauer.4/n
Wer selbst von Arbeitslosigkeit betroffen ist, spricht sich gegen die Degression - gegen Kürzungen des Arbeitslosengeldes mit der Arbeitslosigkeitsdauer aus. 76% der Arbeitssuchenden ist für ein gleichbleibendes/ansteigendes Arbeitslosengeld mit der Arbeitslosigkeitsdauer. 5/n
Der Kocher-Vorschlag von Wartezeiten für Arbeitssuchende am Beginn der Arbeitslosigkeit ist klar abzulehnen. Das betrifft rund 500.000 Beschäftigte jährlich, die arbeitslos werden. Für sie bedeuten die 2 Wochen Wartefrist min. 230 Mio € Einkommensverlust. 6/n
Wenn man das AMS-Zwischenparken eindämmen will, muss man bessere betriebliche Anreize in der Arbeitslosenversicherung schaffen. Derzeit wälzen Betriebe 500 Mio. € jährlich durch das AMS-Zwischenparken auf die Allgemeinheit ab. 7/n
@wifo awblog.at/aussetzen-von-…
Da der Arbeitslosenversicherungsbeitrag für alle Arbeitgeber mit 3 % des Bruttolohns gleich ist, besteht für Betriebe ein Anreiz, zur Abwälzung von Personalkosten auf die Arbeitslosenversicherung. Selbst die Auflösungsabgabe von 128 € ist 2019 ausgelaufen. 8/n
Wir haben daher auch eine mangelnde Fairness im Sinn des Verursacherprinzips im Versicherungssystem. Quersubventionierung von Betrieben und Branchen mit Arbeitslosigkeit vermeidender Personalpolitik zu jenen mit Arbeitslosigkeit begünstigender Personalpolitik. 9/n
Wir brauchen daher in der Arbeitslosenversicherung erfahrungsbasierte Arbeitgeberbeiträge. Betriebe sollten das Arbeitslosengeld im ersten Monat der Arbeitslosigkeit nach der Beschäftigungsbeendigung („1-Monats-Experience-Rating“) übernehmen. 10/n