Heute erhält @PreislerKa den Amos-Preis verliehen. Eine sehr verdiente Würdigung ihres Engagements.
Ich freue mich an der Preisverleihung teilnehmen zu dürfen. Und klar: Es gibt eine "Twitter-Live-Berichterstattung". :-)
Die Laudatio hält Herta Däubler-Gmelin. Die habe ich auf einer @DGB-Veranst. während meiner Wahlstage bei der @DieBDA kennengelernt. Wir waren damals untersch. Meinung, sie (!) sehr überzeugend. Und sehr nett zu einem jungen Referendar "von der Gegenseite". #Jugenderinnerungen
Korrektur: Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin ist Schirmherrin. Die Laudatio hält Prof. Dr. Jörg Hübner.
Ich bitte um Entschuldigung!
In den Begrüßungen wird auf die Geschichte von Amos eingegangen und darauf, was wir daraus lernen können - und sollten. Gewürdigt wird, dass @PreislerKa diesen Gedanken lebt.
Prof. Hübner bezeichnet in seiner Laudatio @PreislerKa als "Ausnahmeerscheinung" u. eine "durch u. durch überzeugte Protestantin. Er zitiert aus ihrem Buch, nimmt kritisch zum Unrechtsstaat DDR Stellung, spricht über d. Engagement v. @PreislerKa "während Corona". Eine tolle Rede!
Die Rede von @PreislerKa war ein Plädoyer für die Freiheit - und das gesellschaftliche Miteinander. Tlw. sehr persönlich, sehr bewegend. Inhaltlich einfach nur #Wow! 👏👏👏
Prof. Däubler-Gmelin bezeichnet das Buch von @PreislerKa in ihrem Schlusswort als "kluges und wichtiges Buch". #Stimmt!
Mein zweites Exemplar. Aber jetzt mit Widmung. ☺☺☺
Abschiedsfoto!
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Ich hasse es, wenn eine Bundesministerin einen solchen Unsinn verbreitet. Und nach diesem von mir auf Twitter verbreiteten #Hass bin ich gespannt, ob ich es - wie von ihr angedroht - nun "mit der Polizei zu tun" bekomme. Um es vorwegzunehmen: Ganz sicher nicht! #Art5GG!
Was mich besonders nachdenklich stimmt: Das ist nicht irgendein Fehler, der aus Versehen passiert ist. Die BM des Innern ist Volljurist. Sie weiß also, dass das was in ihrem Tweet steht Unsinn ist. Und das bedeutet, sie verbreitet bewusst eine falsche Darstellung. Schon "heftig".
Nachdem auf den Ausgangstweet (neben sachlchl. Komm.) auch einige der unten Angesprochenen reagiert haben, hänge ich nachfolgend ein paar Anm. anderer Juristen zu dem Tweet der BM an. Die Angespr. sollten einmal in Ruhe darüber nachdenken.
Einige werden nun über diese Sperre jubeln – schlicht weil ihnen die Ansichten von @ben_brechtken nicht passen. Das steht ihnen natürlich frei. Demokraten sind das allesamt nicht. Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Sie ist elementar für eine freiheitliche Demokratie. 2/7
Und bevor wieder einmal behauptet wird, dass es Twitter freisteht, wen das Unternehmen sperrt, verweise ich (wieder einmal) auf den Thread des Kollegen @winfriedveil. Sie finden hier Rechtsprechung insbes. zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte. 3/7
Eine kleine Geschichte zum Thema „Erben ist keine Leistung, keine harte Arbeit und kein Verdienst“ in einem kurzen Thread.
Sie handelt von den Familien A und B. Beide Familien haben das gleiche Einkommen aus Erwerbstätigkeit und die gleiche Kinderzahl.
Familie A fährt jedes Jahr zwei Wochen in Urlaub in ferne Ländern, geht mit den Kindern oft essen, macht Wochenendausflüge und vieles, vieles mehr. Alle zehn Jahre wird ein neues Auto erworben.
Familie B geht fast nie in Urlaub – die Eltern nur fünf Mal im ganzen Leben. Sie geht nie essen, macht zwei Mal im Jahr einen Ausflug. Ein neues Auto gibt es alle 25 Jahre. Am Wochenende wird im Garten an- oder im Haus gebaut. Werktags folgt man „Nebenjobs“.
Journalistin bei der ZEIT hatte in e. Text ein Interv. mit mir suggeriert, das es nie gab. Meine Recherchen gab sie als ihre aus u. war sogar zu blöd zum Abschreiben. Die Wiener Zeitung löschte den (wortgl.) Text, entschuldigte sich. ZEIT änderte nur "Interviewteil". #sagenwasist
Bild 1 zeigt die Originalfassung ("sagt"). Bild 2 zeigt den "auf Beschwerde hin" überarbeiteten Text. Hier wird nun dargelegt, dass das Zitat aus einem meiner Beiträge stammt. #sagenwasist
Nachfolgendes Bild 1 zeigt den Originaltext. Bild 2 zeigt den Zeit-Artikel. Man beachte das Wort "Massengesellschaft"!
Vorsicht! Bt-Dr. 18/1136 ist vom v. 3.3.17! #Änderungen
Noch ein Hinweis aus BT-Dr. 18/1136:
"Dem islamistisch-terroristischen Personenpotenzial in Deutschland bzw. mit deutscher Staatsangehörigkeit lassen sich aktuell ca. 1 600 Personen zuordnen."