Der Umgang der @DPolGBPOLG m. d. Presse und den aufenthaltsrechtlichen Regelungen - meine Bewertung als Landespolizistin:
Der Vorsitzende d. Fachverbandes Bundespolizei bei der @DPolGBund, @HeikoTeggatz, gab der @NZZ ein Interview - lt. Überschrift für "die Bundespolizei" 1/5
Hier behauptete er am 11.03.22 bezüglich der Einreisemöglichkeiten von aus der Ukraine flüchtenden Drittstaatlern, diese benötigten einen "Sichtvermerk" (aka Visum) und widerspricht damit öffentlich der Bundesinnenministerin.
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Was stimmt denn nun?
Liegt @NancyFaeser, immerhin Leiterin der obersten Dienstbehörde des Bundespolizisten Teggatz, wirklich falsch?
Werfen wir einen Blick in die Regelungen:
(UkraineAufenthÜV v. 07.03.22 im Bundesanzeiger, Zusammenfassung durch Auswärtiges Amt)
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Das bedeutet, dass genau jener in Kiew studierende Iraker aufgrund seines ukrainischen Aufenthaltstitels ohne Registrierung und ohne weiteren Grund für eine Kontrolle nach D einreisen darf.
Entscheidungen für akute Lagen werden üblicherweise mit der gebotenen Dringlichkeit
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an die Basisdienststellen gesteuert - die DPolG hat davon offenbar Nichts mitbekommen.
@NZZ - Lassen Sie sich doch von der populistischen Lautstärke der Forderungen nicht blenden bezüglich Kompetenz, Qualifikation und Autorisierung der Interviewten!
PS: In den Statements der DPolG in dem Artikel und darüber hinaus zur Grundlage der Forderung nach Grenzkontrollen gibt es noch andere Unstimmigkeiten - mehr dazu, wenn ich Zeit finde.
Stay tuned!
Du hast den Mechanismus gut beschrieben und doch prangere ich an, dass ein Polizeibeamter hier öffentlich die Innenministerin des Irrtums bezichtigt, obwohl er derjenige ist, der nicht am Laufenden ist.
Das überschreitet mE eine Grenze des sonst üblichen DPolG Populismus Style.
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Die Forderungen der #DPolG nach Grenzkontrollen - was ist dran?
Teil II
Durch das Interview von @HeikoTeggatz mit der @NZZ wurde bekannt, dass die @DPolGBund ihre Forderungen nach Grenzkontrollen bei @NancyFaeser u. a. mit einer recht ominösen "Stichprobe" bei den
1/11
Einreisekontrollen an der dt/österr. Grenze begründet hat. Der restliche Inhalt dieses Briefes mit Forderungen an das BMI ist nicht öffentlich bekannt.
Die Presse zitierte daraus, von 160 Flüchtenden aus der Ukraine seien 130 Personen ohne ukrainischen Pass gewesen.
2/11
Nun, Zahlen und Statistiken, welche von der DPolG kolportiert werden, ist #ausGruenden* nicht zu trauen - daher habe ich versucht, sie zu überprüfen.
Ergebnis: 1. kein Artikel dazu in der Presse auffindbar,
Cherrypicking at its best - eine erneute Analyse zur Instrumentalisierung von Statistiken/Lagebildern durch die #DPolG aus Sicht einer einer mit der Befüllung dieser Daten befassten Ermittlerin:
Ich wurde bei diesem Tweet stutzig, da es bei der Erfassung/Meldung der Tötungsdelikte an das BKA immer wieder zu Verzögerungen der Meldungen kommt - so auch hier, dazu später mehr.
Zudem fällt auf, dass die Zahlen explizit lediglich bis 2019 zitiert wurden, obwohl das NRW
2/11
Lagebild für 2020 längst vorliegt. Derartige Langzeitvergleiche finden sich zudem nicht in den Lagebildern selbst und sind ohnehin schwierig:
Die Interpretation der PKS Daten zu 'Gewalt gegen Polizeibeamt:innen' (PB) ist aufgrund geänderter Modalitäten (vgl. §114 StGB) und
Statistiken des Bundeslagebildes Organisierte Kriminalität sind komplex. Sie lassen sich missverstehen und instrumentalisieren - daher möchte ich diese aus Sicht einer Ermittlerin im folgenden Thread analysieren.
Zur Grundaussage:
Wer sich wie ich nicht überwinden kann, ein Bild-Abo abzuschließen, um den vollständigen, vom Hofberichterstatter #DPolG verlinkten Artikel, zu lesen - hier eine Alternative des MM:
Nun zur Statistik: #BILD prangert an, dass sich der Anstieg der zugewanderten TV bei OK Delikten 2020 fast verdoppelt habe. Das ist, gemessen an den nackten, erfassten Zahlen, zwar zutreffend, jedoch sollte man die Anmerkung des BKA an dieser Stelle schon berücksichtigen: