Gerade eine Diskussion mit einem Kollegen zum Thema Steuererklärung gehabt.
Ergebnislos, aber vielleicht wisst ihr weiter:
Thema Entfernungspauschale.
Unser vergünstigtes Job-Ticket wird normalerweise auf der Lohnsteuerbescheinigung unter 17 "steuerfreie Arbeitgeberleistungen die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind" angegeben.
Diese wird ja dann von der Entfernungspauschale abgezogen, mindern also die Rückerstattung
Was ist, wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung dieser Betrag diesmal nicht ausgewiesen ist, obwohl ein solches Job-Ticket besteht?
Hat sich was im Steuerrecht geändert?
Gibt es eine Ausnahmeregelung (z.b. wegen Corona)?
Aber nicht so, wie ihr denkt.
Wir haben bei uns nämlich ein anderes Problem: Wir haben viel ÖPNV, aber er wird kaum angenommen.
Vor geraumer Zeit hat man hier den ÖPNV, gemeint ist damit vor allem der Bus, massiv aufgestockt.
Teils von 5 bis 23 Uhr kommt man stündlich, im Berufsverkehr sogar halbstündlich, in die nächste Stadt
Sogar mit direktem Übergang zur Bahn.
Eingesetzt werden moderne Busse.
Auf der "Regiolinie", welche die Kreisstadt Altenkirchen mit Neuwied verbindet, fahren sogar Doppeldeckerbusse. Auf dem Land!
Bequeme Sitze, USB-Steckdosen an jedem Sitzplatz, mit Platz für Rollstuhl und Fahrrad.