Mit dem Evaluationsbericht nach §5 IfSG hat der #Sachverstaendigenrat es hinbekommen, eine relativ ausgewogene Bewertung der Maßnahmen durchzuführen. Für viele Maßnahmen hat man das Für und Wider gegenübergestellt - und zwar auf der Basis des verfügbaren Wissens. 1/7
Mit der Ausgewogenheit des Berichts beginnt nun der Kampf um die Deutungshoheit. Während einige in dem Bericht ein Plädoyer für #NoCovid sehen, meinen andere, bestimmte Maßnahmen seien zukünftig ausgeschlossen. 2/7
Der Bericht prangert an verschiedenen Stellen an, dass die Datenlage und die fehlende wissenschaftliche Begleitforschung keine eindeutige Schlussfolgerung pro oder contra eine Maßnahme zulässt. Das sehe ich ähnlich, möchte aber ergänzen, ... 3/7
... dass für eine wissenschaftliche Bewertung von Maßnahmen neben der Datenerhebung und Begleitforschung auch eine Kosten-Nutzen-Bewertung durchgeführt werden sollte. Für derart weitreichende und einschneidende Maßnahmen wie Lockdowns ist das eine legitime Forderung. 4/7
Dafür gibt es etablierte wissenschaftliche Vorgehensweisen wie sie vom @iqwig oder bei Health Technology Assessments (HTAs) durchgeführt werden. Wer also meint, mit dem Evaluationsbericht sei wissenschaftlich die Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) ... 5/7
... umfassend gezeigt, übersieht, dass wissenschaftlich ein weit größeres Repertoire an Methoden zur Bewertung zur Verfügung steht. In der Kürze der Zeit, die für den Evaluationsbericht zur Verfügung stand, ist es verständlich, dass diese Methoden nicht angewandt wurden. 6/7
Mir ist es jedoch vollkommen unverständlich, warum etablierte Institutionen wie das IQWiG im Pandemie-Verlauf nicht längst den Auftrag bekommen haben, Maßnahmen umfassend und nach höchsten Standards zu bewerten. Die BürgerInnen dieses Landes hätten es verdient. 7/7
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