Wir verklagen #Vollbrecht. Der @bv_trans wurde abgemahnt, aus unserer Sicht zu Unrecht. Diese Einschüchterung lassen wir nicht unbeantwortet. Wir haben für den Verband deshalb Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Warum? 🧵(1/6)
Es geht um einen Tweet. #Vollbrecht verlangt Unterlassung, sieht sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Man könnte nun gelassen sagen: Soll sie doch klagen, wenn sie meint. Das erscheint mir hier aber nicht richtig. (2/6)
Es geht hier um etwas Grundsätzliches. Abmahnungen sind schnell ausgesprochen. Werden Einzelpersonen abgemahnt, unterschreiben sie mitunter aus Angst, ohne dazu verpflichtet zu sein, oft aus Sorge vor hohen Anwaltskosten. Aber auch wenn nicht, bleibt etwas hängen: (3/6)
Die Sorge, bei der nächsten Äußerung wieder Anwaltspost zu bekommen. Die Unsicherheit, ob denn nun wirklich ein Gerichtsverfahren kommt. Ich meine: Wer abmahnt, muss damit rechnen, beim Wort genommen zu werden und sich einem Gerichtsverfahren stellen. (4/6)
Wir gehen daher direkt in die Offensive und zwingen #Vollbrecht direkt vor Gericht - mit einer "negativen Feststellungsklage". Damit wollen wir feststellen lassen, dass sie keinen Anspruch hat. (5/6)
Wegen ihrer Folgen für die öffentliche Diskussion sollte die Berechtigung der Abmahnung in diesem Fall geklärt werden. Auch um ein Bewusstsein zu schaffen, dass Abgemahnte nicht zu Passivität verdammt sind. 🏳️⚧️ (6/6)
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Freispruch und trotzdem als Verdächtiger in einer Polizeidatenbank. Das ist kein Einzelfall, wie die NRW-Datenschutzbeauftragte in ihrem aktuellen Bericht aufzeigt. Schuld sind u.a. Staatsanwaltschaften, die ihren Pflichten nicht nachkommen. 🧵 (1/7)
Wenn die Polizei ermittelt, darf sie die Daten auch nach dem Ende des Verfahrens speichern. Voraussetzung ist, dass ein Restverdacht besteht. Stellt sich z.B. im Gerichtsverfahren heraus, dass der/die Beschuldigte unschuldig ist, müssen die Daten gelöscht werden. (2/7)
Dazu muss die Staatsanwaltschaft die Polizei informieren. Geregelt ist dies in der "Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra). Gerade diese (wichtige) Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens nach Ziff. 11 MiStrA unterbleibt aber häufig. (3/7)
Eine dreiste Lüge in den FAQ der Landesregierung zum #VersGNRW. Natürlich werden Befugnisse der Polizei erweitert, so z.B. bei Kontrolle von Ordner:innen oder Kameraüberwachung. Auch verdeckter Einsatz von Zivilbeamt:innen jetzt möglich, nach alter Rechtslage nicht.
Dass Gesetz für Konsequenzen an bestimmte Meinungen anknüpfen würde, behauptet doch keiner. Aber die Begründung des Gesetzesentwurfs spricht Bände. Antifaschistischer Protest ist (auch) das Ziel.
Und damit setzt sich das Gesetz in Widerspruch zur Rechtsprechung des OVG NRW, das Blockadetrainings für "kommunikative" Blockaden als von Art. 8 GG geschützt angesehen hat... Nachlesen? Gerne: openjur.de/u/462458.html