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Aug 30 7 tweets 2 min read
Das sagt übrigens die #Wienenergie selbst zur derzeitigen Situation. Laut heutiger Pressekonferenz wird es auch eine Sonderprüfung geben. Finde ich sinnvoll bei dem Ausnahmeereignis, schon alleine um im Zukunft gewappnet zu sein und die Risikomechanismen anzupassen.
Wenn ich alle Infos bis dato richtig deute, war das Problem das unerwartete Aufgehen der Spanne zwischen Gas- und Strompreis letzten Freitag. Gas-Futures blieben "relativ" günstig während der Strommarkt verrückt spielte. Dabei muss man das Hauptrisiko von Wienenergie bedenken ...
Wienenergie hat derzeit EIN Hauptrisiko im Geschäftsmodell. Sie müssen zwingend ein Halbjahr lang in der Heizperiode Gas verfeuern um die Fernwärme zu betreiben, bekommen dadurch aber gleichzeitig Strom (über KWK) den sie selbst in Wien nicht brauchen ...
Dh sie müssen sichergehen, dass sie Gas zu einem akzeptablen Preis bekommen und gleichzeitig den Strom losbekommen, und zwar zu einem Preis der über den Produktionskosten liegt die sich im Wesentlichen wieder aus dem gesicherten Gaspreis ergeben ...
Daher ergibt sich der Übergang bei den Futures bei Gas-Kauf und Strom-Verkauf. Solange Wienenergie Gas zum gekauften Preis erhält ist alles in Ordnung, weil dann mit dem gekauften Gas selbst Strom erzeugt wird, der mit Gewinn verkauft wird und damit die Futures real erfüllt ...
Was ist aber nun das Problem? Das Problem scheint der Markt-Mechanismus zu sein. Denn offenbar ist egal, ob man den Strom selbst produziert oder als Finanzinvestor nur handelt. Man muss jedenfalls die Futures mit Geld hinterlegen und nicht mit der Produktionsleistung ...
Dh obwohl man den Strom zum Termin selbst produzieren wird, muss man zwischenzeitlich bei jeder Spitze im Markt den Gesamtbetrag zum aktuellen Marktpreis hinterlegen, wie wenn man den Strom einkaufen müsste. Ist das sinnvoll? Denke eher nicht. Noch ein Reformthema für den Markt!

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Jul 27
Hier zum Nachlesen nochmal die neue COVID-VO. die Mühe der Detail-Analyse habe ich mir nicht gemacht. Nur soviel: eine Quarantäne ist nicht mehr möglich, weil COVID aus dem §4 der entsprechenden VO über die Absonderung gänzlich entfernt wurde. ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgbl…
Besonders verwundert dies, weil schon bisher in begründeten Fällen Verkehrsbeschränkung statt Absonderung zulässig war. Es sollte offenbar nachhaltig verhindert werden, dass es selbst bei Symptomen zu einer Absonderung kommt.
Das ist wahrscheinlich die größte Abweichung zu den Aussendungen des Gesundheitsministers: Es gibt nach den VOen überhaupt keine Pflicht zum Zuhause bleiben, weder mit noch ohne Symptomen!!! 🥳
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Jun 27
Aus Interesse habe ich mir die Entscheidung des US-Supreme Court zum Schwangerschaftsabbruch angesehen. Erstaunlich, wie politisiert das in den USA ist und wie sehr sich das Gericht selbst beschädigt. Überraschend ist ev, dass die Anlassregel aber "sanfter" war als in Österreich. Image
Die Entscheidung findet sich hier: supremecourt.gov/opinions/21pdf… Achtung: alles in allem hat das Dokument 213 Seiten. Der Kern der Entscheidung ist einfach: Ob Schwangerschaftsabbruch zulässig ist, entscheiden in Zukunft ohne Einschränkung die Bundesstaaten. Image
Durch diese Entscheidung geht der Gerichtshof von einer 50-Jahre-alten Rechtssprechungskette ab und zwar in extrem harschen Worten und ohne Rücksicht auf Formalitäten. Dazu gibt es wenig überraschend eine Dissenting Opinion der Richter Sotomayor und Kagan. Image
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Mar 9
Was sagt der Bericht der Impfpflichtkommission wirklich aus? In den Medien schwirren da ja derzeit ein paar haarsträubende Interpretationen herum. Hier das Original: bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:fe92b0…
Zunächst sieht es die Kommission als sehr wahrscheinlich an, dass es "sehr wahrscheinlich" im Herbst eine "neue, möglicherweise massivere Welle" geben wird. Ohne Maßnahmen rechnen sie mit einem Immunisierungsgrad gegen Hospitalisierung im Herbst von nur mehr 35% bis 50%.
Die Impfung wird auch im Herbst als das zentrale Instrument gegen die Pandemie angesehen und die Impfplicht als zu Erreichung geeignet bezeichnet.
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Mar 9
Heute soll also angeblich die lmpfpflicht "ausgesetzt" werden, was immer das bedeutet. Egal was passiert, war die Impfpflicht in der Umsetzung ein einziger Flopp. Wundert es irgendjemanden, dass ein Gesetz, das nie in Geltung getreten ist, die Impfquote nicht erhöht hat?
Für den Herbst ist das halt ein riesiges Glücksspiel. Wir werden mit einer unzureichenden Grundimmunisierung hineingehen, die wir wahrscheinlich in der Kürze der Zeit dann nicht mehr aufbauen können. Kann gut gehen oder auch nicht.
Was ist technisch zu tun, wenn die Regierung dich nicht stressen will: dies muss das Gesetz ändern, weil sonst Zeit die Impfpflicht in Geltung und damit kann an 16.3. jeder Ungeimpfte bestraft werden.

Den Expertenbericht würde ich jedenfalls gerne lesen.
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Nov 16, 2021
Das ist ein sehr guter zusätzlicher Grund, wieso dieser merkwürdige Teillockdown für Ungeimpfte schon auf der formalen Ebene unzulässig sein könnte. Es stimmt: ausdrücklich sieht §6 Covid MG nämlich keine Unterscheidung nach bestimmten Kriterien sondern nur nach Zeiten vor.
Das entspricht auch der allgemeineren Ansicht, dass ungeachtet der Interpretation des Gesetzsetztextes die Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften in vielen der erfassten Bereichen unsachlich ist.
Hier noch ein paar Ideen zu grundsätzlichen Überlegungen zur Verhältnismäßigkeit:
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Nov 15, 2021
Was wäre besser zu tun gewesen, als der nun vorliegende verfassungswidrige "Lockdown" für noch nicht Geimpfte? Hier ein paar Überlegungen:
1) Dritte Teilimpfung als Sofortmaßnahme um den Impfschutz für alle aufzufrischen, wo die zweite schon zu lange zurück liegt.

2) Allgemeine Impfpflicht nicht für die laufende Welle, sondern damit wir zum Jahreswechsel nicht in eine neue Welle laufen.
3) Maskenpflicht im Innenraum und bei größeren Treffen.

4) 2G nach dem Wiener Modell in Gastro und bei Veranstaltungen. Dort wo notorisch eher die Hemmungen fallen (zB Partys) zusätzlich ein aktueller PCR Test

5) Generell strengere Regeln bei Veranstaltungen
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