Am 5. September sollen gemäß @Karl_Lauterbach die neuen mRNA-Impfstoffe gegen Omikron ausgeliefert werden - mit einer ersten EMA-Zulassung ist am morgigen Donnerstag zu rechnen.
- mRNA-Impfstoffe
- Anfang Sep: BA.1; Ende Sep: BA.4/BA.5
- Impfstoffe bivalent (50% Wildtyp/50% Omikron)
- Nur für Geimpfte (Auffrischung)
- BA.4/BA.5 aktuell vorherrschend
- Keine klinische Daten für BA.4/BA.5 (Tierversuch)
- Kein Fremdschutz.
3/15
Bei den im Herbst auszuliefernden Vakzinen handelt es sich um aktualisierte mRNA-Impfstoffe der Unternehmen Pfizer/BioNTech und Moderna, die im Gegensatz zu den bisherigen Impfstoffen den Schutz vor zwei Ausprägungen der Omikron-Variante bieten sollen:
- BA.1
- BA.4/BA.5
4/15
Die o.a. Unternehmen haben sich zu Beginn der Entwicklung neuer Vakzine auf die damals vorherrschende Variante BA.1 konzentriert - mussten aber später aufgrund neuer Mutationen auf die Entwicklung von BA.4 und BA.5 umschwenken.
Aktuell sind BA.4 und BA.5 vorherrschend.
5/15
Trotz der Tatsache, dass BA.1 nicht mehr im Umlauf ist, sollen Impfstoffe dagegen bereits am 01.09. durch EMA bedingt zugelassen und am 05.09. in Deutschland ausgeliefert werden. Mit der bedingen Zulassung/Auslieferung gg. BA.4/BA.5 ist etwa Ende SEP zu rechnen.
Quelle MDR:
6/15
Bei den neuen Impfstoffen handelt es sich jeweils um die sog. bivalenten Impfstoffe - das bedeutet, dass deren mRNA zu einer Hälfte auf Spike-Proteine des Stammvirus (Wildtyp) und zur anderen Hälfte auf Spike-Proteine von Omikron-Untervarianten (BA.1, BA.4/BA.5) kodiert ist.
7/15
Es ist Experten zufolge nicht eindeutig klar, warum man bei der Herstellung der aktualisierten Impfstoffe immer noch auf den alten Stamm referenziert, zumal sich beim Tierversuch eine bessere Antikörperreaktion von reinem Omikron-Impfstoff gezeigt hat.
8/15
Ganz wichtig: Bei den aktualisierten Impfstoffen handelt es sich um die Auffrischungsimpftoffe (Booster) - diese enthalten eine geringe mRNA-Dosis und sind somit nicht für eine Grundimmunisierung ausreichend. Sprich: Diese Impfstoffe sind primär nicht für Ungeimpfte gedacht.
9/15
Beim Vakzin gg. BA.1 liegen Human- bzw. klinische Daten vor - hier zeigen sich ähnliche Nebenwirkungen, wie bei den alten Impfstoffen.
Beim Vakzin gg. BA.4/BA.5 liegen dagegen nur vorläufige Daten aus dem Tierversuch an acht (!) Mäusen vor - die Daten sind nicht öffentlich.
10/15
Nun stellt sich die Frage, wie eine bedingte Zulassung für einen Impfstoff erfolgen kann, bei dem keine klinischen Daten vorliegen?! Das Fehlen dieser Daten lässt sich offenbar umgehen, wenn die "Art und Weise der Impfstoffherstellung sich nicht erheblich ändert".
11/15
Die Tatsache, dass eine bedingte Zulassung ohne klinische Daten nur bei identischer Herstellung erteilt werden kann bringt mich zur Spekulation (Achtung - persönliche Meinung!), dass hier die Bivalenz mit Referenz auf das Stammvirus eine Begünstigung darstellen kann.
12/15
Die betroffenen Unternehmen stellen in Aussicht, mit klinischen Tests für Vakzine gegen BA.4/BA.5 bereits im nächsten Monat zu beginnen. Experten gehen davon aus, dass hier nur Antikörperspiegel, nicht aber Wirksamkeit gg. Infektionen und schwere Krankheit gemessen wird.
13/15
Ein der Öffentlichkeit bereits bekanntes Mitglied im Expertenrat, Leif Erik Sander (Experte für Infektionskrankheiten an der Charité in Berlin) hält die schnellstmögliche Bereitstellung der Impfstoffe - trotz der fehlenden klinischen Daten - für ethisch geboten.
14/15
Ob diese neuen Impfstoffe sich später besser an die kommenden Varianten anpassen lassen werden ist ungewiss - denn das hängt vom dominierenden Stamm der Zukunft und vom Immunitätsgrad in der Bevölkerung ab.
15/15
Auch Fremdschutz wird durch neue Vakzine nicht möglich. Das liegt an der kurzen Inkubationszeit beim COVID-19, die das Neutralisieren des Virus durch Gedächtniszellen der Geimpften/Genesenen vor Weitergabe an Dritte nicht rechtzeitig sicherstellt.
Soviel für den Moment.
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Die Aufarbeitung hat begonnen. Am 14. Dezember 2023, um 22:24 hat Karl Lauterbach öffentlich zugegeben, dass die bisher eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 noch nie vor Ansteckung (!) geschützt haben.
Es gab also weder einen Eigen-, noch einen Fremdschutz.
2/4 Doch gerade damit waren Verbrechen wie 3G am Arbeitsplatz, 2G/2G+, sektorale Impfpflicht im Gesundheitswesen, Duldungspflicht bei der Bundeswehr, Stopp der Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte, Trennung der Mitarbeiter in den Kantinen und vieles mehr legitimiert!
3/4 Und wir sprechen hier noch nicht einmal über den Anlauf zur allgemeinen Impfpflicht und verbalen Ausfälle zu „bekloppten Ungeimpften“, „Tyrannei der Ungeimpften“ oder „Verweigern der Triage für Ungeimpfte“.
Und erst recht noch nicht über massive Impfnebenwirkungen!
@derspiegel @j_reuschenbach 1/
Werte Frau @j_reuschenbach!
Bereits die Eingangsfrage verzerrt unnötig den notwendigen Diskurs, dem wir uns alle stellen müssen: Warum können wir nicht über den Zulauf zu einer Partei wie AfD wertfrei reden, ohne den Meinungskorridor mit Attribut „rechtsextrem“ zu verengen?
@derspiegel @j_reuschenbach 2/
Gerade dieser in Mode gekommene Drang, jede Diskussion bereits im Keime einer Schublade zuordnen zu müssen verhindert an vielen Stellen eine ehrliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Entwicklungen in unserem Land. Zumal „rechtsextrem“ heute volatil zu sein scheint:
@derspiegel @j_reuschenbach 3/
Wir sahen zuletzt, wie das politische Establishment hierzulande Angst instrumentalisiert und Menschen nach ihrem Impfstatus gespalten und gegeneinander gebracht hat: Millionen wurden ausgegrenzt, kriminalisiert und massivem Druck ausgesetzt. Und dahinter stand nicht die AfD!
1/ Bei folgendem Gerichtsurteil geht es mir nicht darum, dass es hier um einen syrischen Flüchtling geht, sondern einzig um eine vielfach befremdliche Urteilsbegründung. Beschämend der deutschen Justiz heutzutage über die Schulter zu schauen.
2/ Wer demnächst einer geregelten Arbeit nachgeht und so seine Miete bezahlen kann, ist „auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden“. Dass dies bei einer schweren Straftat als strafmildernd eingestuft wird ist m.E. ein gefährlicher Präzedenzfall und ein handfester Skandal.
3/ Der Angeklagter gab an erstmalig unter Einfluss von Alkohol gehandelt zu haben, was ihn aber nicht davon abgehalten hat, dem Mädchen bewusst Cannabis anzubieten. Auch dieser erschwerender Umstand hat nicht dafür ausgereicht, die Hürde einer Haftstrafe zu nehmen.
Ich freue mich auf unser Gespräch. Kurz zum Format: Das Interview wird in themenspezifische Abschnitte unterteilt und findet ohne Kommentarfunktion statt. Anschließend werde ich das Interview unzensiert teilen, damit es kommentiert werden kann. Es geht los.
1/ Der Anschlag auf beide Nordstream-Pipelines ist ein unmittelbarer Angriff auf die Souveränität Deutschlands und seine Versorgungssicherheit. Ich bin mir nicht sicher, ob die Folgen dessen für ein Industrieland wie Deutschland allen bewusst sind.
2/ Die aktuell gefühlten Erdgasspeicher entsprechen einem Arbeitsgasvolumen von ca. 245 Terawattstunden - etwa soviel verbrauchte Deutschland in beiden Wintermonaten DEZ 2021 und JAN 2022. Das heißt, dass - je nach Winter - ca. 2-3 Monate gedeckt wären: stuttgarter-zeitung.de/inhalt.erdgas-…
3/ Gleichzeitig wissen wir heute nicht, wie lange eine Reparatur von Nordstream 1 beanspruchen würde - der Schaden muss erst begutachtet werden müssen: