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Sep 14, 2022 24 tweets 5 min read Read on X
Die Bundesregierung hat heute weitreichende steuerliche Entlastungen und Entbürokratisierungen für die dezentrale Nutzung von Photovoltaikanlagen beschlossen. Damit setzen wir den Kurs des konsequenten Bürokratieabbaus und des Ausbaus der Erneuerbaren fort. Ein Thread.
1️⃣ Wir stellen klar, dass Balkonsolaranlagen keine absurden Abschaltvorrichtungen benötigen. Das gilt für alte wie neue Anlagen.
2️⃣ Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen auch keine Steuerungseinrichtungen bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% Regelung bis 7 kWp ab 1.1.23 komplett aufgehoben.
3️⃣ Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern & Nebengebäuden bis 30 kWp werden komplett von der Einkommenssteuer freigestellt.
4️⃣ Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit)
5️⃣ Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind. Aufwändige Steuererklärungen entfallen!
6️⃣ Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher führen wir einen Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ein. Damit nutzen wir die Spielräume der neuen EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie.
7️⃣ Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben.
8️⃣ Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 kommt zudem eine Regelung im #EEG, die einen zusätzlichen Anreiz zur Stromproduktion aus Biogasanlagen setzt.
9️⃣ Außerdem kommt für den 15. Januar 2023 eine zusätzliche „Krisensonderausschreibung“ für Solaranlagen in Höhe von 1.500 MW. Hier besteht noch ein Vorbehalt auf Beihilfegenehmigung der EU-Kommission (wir sind optimistisch!).
Aus dem Nähkästchen der Regierung: Die steuerlichen Maßnahmen wurden aus dem @BMF_Bund vorgeschlagen und vom @BMWK nach Kräften unterstützt. Das zeigt: Die Regierung zieht beim Ausbau der Erneuerbaren an einem Strang!
Schon im Osterpaket hatten wir zahlreiche Entbürokratisierungen für die Erneuerbaren Energien und ihre Nutzung in Bürgerhand auf den Weg gebracht. Der Bundestag hat diese inzwischen beschlossen. Mehr dazu: bmwk.de/Redaktion/DE/P…
Weitere Entbürokratisierungen sind in Vorbereitung und Umsetzung. Dabei zielen wir vor allem auf bürokratische Lasten für KMUs und Privathaushalte, wenn sie sich für den ökologischen Wandel einsetzen. Wer in Erneuerbare Energien investiert, muss gefördert, nicht gegängelt werden.
Über sachdienliche Hinweise auf konkrete und umsetzbare Entbürokratisierungen freue ich mich! Vielen Dank an alle, die schon mit ihren Hinweisen beigetragen haben.
Bei all dem gebührt besonderer Dank an die vielen Mitarbeiter*innen im @BMWK und weiteren Ministerien, die all diese Arbeit zusätzlich zum Aufräumen von jahrelangen Versäumnissen bei der Energiewende schultern. Das sind stille Heldinnen und Helden der Energiewende! @P_Graichen
Doch all das ist nur der Anfang. Bürokratieabbau ist nicht nur notwendig bei den Erneuerbaren Energien. Wir werden das zusammen mit dem federführenden Justizministerium und der gesamten Bundesregierung breit angehen.
Wir liefern die Veränderungen für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft, wie im Koalitionsvertrag angekündigt. Punkt für Punkt, Gesetz für Gesetz arbeite ich daran hinter den Kulissen des @BMWK - wie so viele im Regierungsteam!
Vielen Dank für die riesige Resonanz und das viele Feedback. Insbesondere die konkreten Vorschläge aber auch die kritischen Hinweise sind hilfreich. Alle Antworten hier lasse ich genau auswerten und werden wir bei der Arbeit am Bürokratieabbau für die Erneuerbaren einbeziehen!
Alle Angaben zur Entbürokratisierung & steuerlichen Entlastung sind vorbehaltlich der Beratung im Bundestag; dort kann es Änderungen & weiteren Verbesserungen kommen. Geplant ist, dass die Änderungen ab 1.1.2023 in Kraft treten. Eine Übersicht: bmwk.de/Redaktion/DE/P…
Neue PV-Anlagen bis 25kW: Pflicht zur Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% oder alternativ zur Steuerungseinrichtung entfällt ab Inbetriebnahme nach dem 14. September 2022; Inkrafttreten voraussichtlich im Oktober mit Gesetzesbeschluss.
Bestandsanlagen bis 7 kW: ab 1.1.2023 entfällt für Bestandsanlagen bis 7 kW die Pflicht zur 70-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung / Steuerungseinrichtung (Inkrafttreten zum 2.1.2023 im EEG 2023)
Details zu den geplanten Regelungen lassen sich hier nachlesen: bmwk.de/Redaktion/DE/P…
Es handelt sich um Rechtsverordnungen und Gesetzesänderungen. Letztere beschließt der Deutsche Bundestag; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht auszuschließen.
Neuregelungen sind auch das Ergebnis der zahlreichen Kommentare in den Sozialen Medien dazu. Dank an alle, die sich konstruktiv eingebracht haben! Ihr merkt: Eure Stimme zählt!
Auch Altanlagen über 7kWp sollen Anlagen perspektivisch mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, wodurch dann die sogenannte 70-Prozent-Regelung auch dort entfallen wird. Leider wohl noch nicht jetzt… Mehr dazu: bmwk.de/Redaktion/DE/P…

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