Im ICE von München nach Münster legte mein Gegenüber das Buch auf den Tisch. Das war der Anknüpfungspunkt für ein Gespräch über die Klimakrise und was wir dagegen tun.
Er arbeitet bei @VAUDE_sport und berät andere Unternehmen, wie sie ihren CO2-Ausstoß verringern können.
Ich erzählte, dass ich Klimaaktivist*innen in Strafverfahren verteidige und gerade von einer Mut machenden Hauptverhandlung komme.
Normalerweise sind die Gerichte im Süden deutlich strenger als im Norden.
Vor der Hauptverhandlung hat die Staatsanwaltschaft deutlich gemacht, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt. Das Verhalten der drei Angeklagten müsse Konsequenzen haben.
Trotzdem haben sie sich entschlossen, zu ihrem Verhalten zu stehen - und den Klimanotstand zum Thema zu machen.
Sie haben Fakten zur Klimakrise dargelegt. Sie haben Gefühle und Entschlossenheit gezeigt.
Ich berate @FridayForFuture seit Anfang 2019 rechtlich und habe seitdem einige Eindrücke aus verschiedenen Ortsgruppen gewonnen. Vielleicht interessiert Euch meine persönliche Sichtweise auf diesen Konflikt. (1/9)
In der Anfangszeit haben kommunistische Organisationen ohne Interesse am Klimaschutz versucht, Ortsgruppen für ihre Ziele zu vereinnahmen. Dies schien sich aber schnell erledigt zu haben. Jedenfalls habe ich keine diesbezüglichen Anfragen mehr erhalten und war froh darüber. (2/9)
Seitdem habe ich aber auf jeder FFF-Demo den antikapitalistischen Block gesehen (und vor allem gehört). Er wird eher größer als kleiner und ich kann mir schwer vorstellen, dass sich all diese Menschen bei FFF einbringen würden, wenn sie kein Interesse am Klimaschutz hätten. (3/9)
Ich beschreibe erstmal nur, was es entschieden hat, ohne den Beschluss selbst zu bewerten (auch wenn es mir schwerfällt).
Das BVerfG hat NICHT entschieden, dass der Gesetzgeber seine Schutzpflicht verletzt. Sein Ziel für 2030 sei mit einer Erwärmung von 2°C vereinbar. Das BVerfG geht davon aus, dass Menschen in Deutschland sich bei einer solchen Erwärmung an die Folgen anpassen können (Rn. 166 ff.).
Zwar liege es nahe, dass die bereits beschlossenen Maßnahmen auch für das 2030er-Ziel nicht ausreichen. Der Gesetzgeber könne aber noch weitere Maßnahmen ergreifen (Rn. 169 f.)
Danach ist ziviler Ungehorsam mit dem demokratischen Mehrheitsprinzip vereinbar, soweit er lediglich eine politische Auseinandersetzung mit der Klimakrise provoziert. Er stellt dann nicht in Frage, dass letzten Endes demokratisch gewählte Abgeordnete entscheiden.
Angesichts der existentiellen Gefahr für die menschliche Zivilisation ist es darüber hinausgehend nicht ausgeschlossen, auch die eigenmächtige Durchsetzung von Klimaschutzmaßnahmen am Parlament vorbei (bzw. gegen dessen Willen) zu rechtfertigen.