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Oct 11, 2022 7 tweets 1 min read Read on X
Die Argumente über den Ukrainekrieg sind im Kern ausgetauscht. Dennoch werden einige unhaltbare Positionen weiter gehalten. Der Dissens beginnt dabei schon bei der Problemdefinition.
🧵 mit 5 Punkten, die es sich abzuklopfen lohnt, bevor man in weitere Debatten investiert.
1. Russland hat die Ukraine angegriffen (im Februar 2022 begann die großflächige Invasion, aber der Krieg hat schon 2014 begonnen mit der Annexion der Krim und dem darauf folgenden Krieg in der Ostukraine). Täter: Russland; Opfer: Ukraine.
2. Der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Er verstößt gegen die völkergewohnheitsrechtliche Ächtung des Angriffskrieges wie auch gegen kodifiziertes Recht: das Gewaltverbot in Artikel 2(4) der UN-Charta, die auch Russland als UN-Mitglied anerkannt hat.
3. Das 🇷🇺 Territorium war zu keinem Zeitpunkt durch 🇺🇦 oder die NATO bedroht. Die souveränen mittel- und osteuropäischen Staaten traten auf eigenen Wunsch der NATO bei. Der NATO-Beitritt der 🇺🇦stand nicht bevor. Selbst wenn es so gewesen wäre, wäre es kein legitimer Kriegsgrund.
4. Russland spricht der Ukraine das Existenzrecht ab. Es leugnet das Bestehen des ukrainischen Volkes als eigenständige Nation, es bestreitet die Staatsfähigkeit der Ukraine; in russischen Medien wird das ukrainische Volk seit mehreren Jahren konsequent entmenschlicht.
5. 🇷🇺 führt nicht nur einen unrechtmäßigen Krieg, sondern es führt diesen Krieg auch unrechtmäßig. Es verstößt gegen grundlegende Normen des humanitären Völkerrechts und begeht systematisch Kriegsverbrechen. Das und ⬆️4 ist der Grund, diesen Krieg als genozidal zu bezeichnen.
In Gesprächen mit Menschen, die diese Punkte ausblenden, bestreiten oder relativieren, sollten erst einmal genau diese Punkte zur Sprache kommen - damit geklärt ist, auf Basis welcher Realitätswahrnehmung bestimmte Reaktionen des Westens vorgeschlagen oder kritisiert werden.

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Mar 28
Gute Analyse der Forderung, die Pandemiepolitik „aufzuarbeiten“ von @ArminNassehi.

Weil die Nocovid-Initiative auch erwähnt wird, ein paar Worte dazu (von mir persönlich, nicht im Namen anderer Beteiligter)
🧵
Nassehi schreibt:

„die No-Covid-Initiative (…) [war] von Beginn an zum Scheitern verurteilt. Die dahinterliegenden merkwürdigen Steuerungs- und Kontrollillusionen waren weniger autoritär, wie bisweilen behauptet wird, sondern eher naiv.
Die Charakterisierung der Nocovid-Strategie als autoritär empfand ich in der Tat schon immer als abstrus, wobei ich den meisten, die das taten, lieber Unkenntnis und/oder Unverständnis ihrer Inhalte als Diffamierungsabsichten zuschreiben möchte.
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Oct 25, 2023
Zum🧵⬇️ kam die Rückfrage, wie es sich im Fall Israel-Gaza mit der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) verhält.

R2P in der Tat eine interessante Norm hier. Ich würde sagen, sie greift entweder für Israel UND Hamas - oder sie greift womöglich gar nicht. Warum? 🧵
1a) Begründet die R2P die Verantwortung von Staaten für den Schutz der eigenen Bevölkerung und subsidiär die Verantwortung der Staatengemeinschaft, sollte der Staat nicht fähig oder willens sein, diese Bevölkerung zu schützen. +
1b) Gehen wir von einer israelischen Besatzung Gazas aus, kann man argumentieren, dass ISR die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung in Gaza trägt. Weil es sich um eine atypische Besatzung handelt (@RalphJanik) und die Bevölkerung im Inneren der Kontrolle Hamas‘ unterliegt
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Oct 24, 2023
Die Gründe, aus denen ich den Thread ⬇️ zu den humanitärvölkerrechtlichen Pflichten AUCH der Hamas geschrieben habe:
1. Um zu informieren. Mein Eindruck war (ist), dass dieser Aspekt kaum abgedeckt war in der Debatte.
2. Korrektur des Missverständnisses, das humanitäre Völkerrecht gelte womöglich gar nicht für die Hamas, weil es sich dabei um eine nicht-staatliche Gruppierung handelt oder weil kein zwischenstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt.
3. Hervorheben, dass *auch* die Hamas (dh nicht bloß Israel) eine Schutzpflicht gegenüber der palästinensischen Zivilbevölkerung hat, die sie nicht erfüllt.
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Oct 21, 2023
Ich las mehr als einen Beitrag, in dem die Vorschriften des humanitären Völkerrechts ausschließlich auf Israel angewendet werden und wenn auch auf die Hamas, dann nur hinsichtlich ihrer Kriegsverbrechen am 7. Oktober. Damit durch diese Schieflage kein Missverständnis entsteht: 🧵
Auch die Hamas ist als Konfliktpartei an das humanitäre Völkerrecht gebunden, und zwar an diejenigen Normen, die völkergewohnheitsrechtlich gelten. Diese bricht sie auch seit dem 7. Oktober massiv. Ich zähle einige Verstöße der Hamas auf, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Hamas schießt weiterhin Raketen auf Israel ab: Unterschiedslose Kriegsführung. Das geht etwas unter, weil der Iron Dome einiges abfängt, aber das ZIEL der Angriffe der Hamas sind zivile Objekte und die Zivilbevölkerung. Das HuV verbietet es,
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Jul 20, 2023
Die Löwin aus Sicht der Theorien der Internationalen Beziehungen:

🤓-🧵.
Neogramscianismus: Eine 🦁 dient immer jemandem und bestimmten Zwecken.
Weltsystemtheorie:

Wie gut es der 🦁 geht, hängt davon ab, ob sie das Zentrum des Zentrums, das Zentrum der Peripherie ist, die Peripherie des Zentrums oder die Peripherie der Peripherie ist.
Wenn letzteres, dann 👎.
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Jul 8, 2023
Die Debatte über Streumunition läuft dezent aus dem Ruder, kann es sein? Dabei ist Twitter doch sonst nicht so 🫠
Ambiguitätstoleranz ist gefragt - auf beiden Seiten. Also bei denjenigen, die die Lieferung an Ukraine befürworten und bei denjenigen, die sie ablehnen.
I'll try.
1. Für diejenigen, die dafür sind: Selbstverständlich kann man das militärisch gut begründen. Ukraine kämpft um das Überleben ihrer Bevölkerung und um ihre Existenz als Staat. Natürlich kann man sagen, whatever it takes, Hauptsache, sie können Russland zum Rückzug bewegen. ABER:
schönreden muss man Streumunition deshalb nicht. Sie IST völkerrechtlich geächtet (so wie @TiloJung schrieb), auch wenn nicht alle Staaten Mitglied der entsprechenden Verbotskonvention sind. So wie es Biowaffen sind, obwohl der Vertrag nur 185 Mitglieder hat, oder AP Minen,obwohl
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