Diese Änderung des Strafrechts ist ein Desaster und wird das Gegenteil dessen erreichen, was damit verbunden war. Dazu muss man wissen, woher das Verbot der Holocaustleugnung historisch kommt. Kurzer (haha) Thread:
Holocaustleugnung begann eigentlich unmittelbar nach Ende des Krieges und wurden in den 50ern häufiger, als den überzeugten Altnazis klar wurde, dass sie mit Stolz auf den Genozid nicht mehr bei der breiten Bevölkerung anschlussfähig sein würden. Verboten war das nicht.
Es gab allerdings einige findige, vor allem junge Staatsanwälte, die das ahnden wollten: Sie fanden einen juristischen Angriffspunkt bei der Beleidigung: wer behauptete, Auschwitz habe es nie gegeben, beleidigte damit natürlich alle Auschwitzüberlebenden.
Hinzu kam die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und letztlich die Beleidigung all jener, die nach NS-Maßstäben als Jüdin oder Jude galten und entsprechend einer Verfolgung ausgesetzt waren oder gewesen wären, hätten sie zu dieser Zeit im deutschen Einflussgebiet gelebt.
Problem: Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Man brauchte also immer einen jüdischen Menschen, der Strafanzeige stellt. Das führte letztlich dazu, dass beim @ZentralratJuden in den 50ern laufend Briefe eintrafen, die Leugnungen schilderten und fragten, ob Anzeige gestellt wird.
Das ist nicht praktikabel und Nazianwält:innen auch findig darin, dieses Verfahren auszuhebeln. Letztlich führte das dazu, die Leugnung von im Nationalsozialismus begangenen Genoziden unter Strafe zu stellen, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das ist alles mehrfach vors Bundesverfassungsgericht gegangen und juristisch weitgehend befriedet, auch wenn jungliberale Edgelords es immer wieder als Thema hervorholen, um sich zu profilieren.
Die Erweiterung jetzt, die sämtliche gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßenden Taten unleugbar macht, ist dagegen so weit gefasst, dass sie auf Jahre zu massiver Rechtsunsicherheit führen wird. Denn was ein Kriegsverbrechen ist, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen.
Die EU wollte das nur für "gerichtlich festgestellte" Kriegsverbrechen gelten lassen. Das wäre ggfs. sinnvoll gewesen. So wie es jetzt da steht, bietet es gerade Rechtsextremen riesige Angriffsflächen. Ein Beispiel: Die Bombardierung Dresdens 1945.
Ich habe nach sorgfältiger Abwägung in vielen Interviews, in meinem Blog und in einem Buch für mich diese Bombardierung so bewertet, dass sie kein Kriegsverbrechen ist. Es gibt durchaus gute Argumente, dass doch. Das ist in erster Linie eine geschichtswissenschaftliche Debatte.
Begebe ich mich damit, dass das Buch noch im Handel, das Blog online und die Interviews abrufbar sind in Rechtsunsicherheit? Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Menge rechter Anwält:innen da gerade massiv die Hände reibt um § 130 StGB insgesamt zu schaden.
Und selbst wenn man Historiker:innen ausspart: Dürfen @K_I_Z_ in Zukunft noch "Nach der Party sieht der Club aus wie Dresden 45" rappen, oder ist das eine "gröbliche Verharmlosung" und damit strafbar?
Es ging hier mal um eine klar abgegrenzte Gruppe von Menschen, die Opfer des singulären deutschen Verbrechens geworden waren, nicht um Geschichtspolitik. Letztlich ist § 130 StGB mit dieser gut versteckten Änderung in seiner Absicht umgewidment worden. Das ist nicht gut.

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