Heute ein Verfahren vor dem Amtsgericht Alsfeld zum #dannibleibt. Mein Mandant hatte eine Festnahme gefilmt, wegen der "Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" ist er einkassiert worden. Angeblich hätte er gegen den zum Handy greifenden Arm des Polizeibeamten #201stgb 1/5
geschlagen, Anklage wegen tätlicher Angriff. Zum Glück gab es das Video noch. Auf der Videoaufnahme zeigte sich, dass praktisch nichts von der gesamten Aussage stimmte, Kern- aber auch Randgeschehen wurden falsch wiedergegeben. Das Gericht sprach "vom Rande zur Falschaussage".2/5
Das Gericht betonte auch deutlich, dass selbst ein Schlag gerechtfertigt gewesen wäre, weil - entgegen der schriftlichen Aussage - das Video zeigte dass es keinerlei Ankündigung oder Androhung der Maßnahme gab. Freispruch! Das Verfahren hat deutlich gezeigt, wie wichtig 3/5
Videoaufnahmen von Polizeieinsätzen sind, ohne das Video wäre es sehr schwer geworden, wie Gericht und Staatsanwaltschaft einräumen mussten. Es ist ein absolutes Unding, dass eine an Recht und Gesetz gebundene Polizei immer noch krampfhaft versucht, demokratische Kontrolle 4/5
durch den Bürger zu verhindern und zu kriminalisieren. Schlechtes Gewissen? 5/5
Nachtrag: Auf dem Video ist nicht zu sehen, ob es einen Schlag gab - auch wenn es eher dagegen spricht. Es weichen mehrere andere Elemente ab, insbesondere die behauptete vorherige Aufforderung und Androhung. Deshalb ist das mit der Anzeige nicht so selbstverständlich wie in HH.
• • •
Missing some Tweet in this thread? You can try to
force a refresh