Heute ein Verfahren vor dem Amtsgericht Alsfeld zum #dannibleibt. Mein Mandant hatte eine Festnahme gefilmt, wegen der "Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" ist er einkassiert worden. Angeblich hätte er gegen den zum Handy greifenden Arm des Polizeibeamten #201stgb 1/5
geschlagen, Anklage wegen tätlicher Angriff. Zum Glück gab es das Video noch. Auf der Videoaufnahme zeigte sich, dass praktisch nichts von der gesamten Aussage stimmte, Kern- aber auch Randgeschehen wurden falsch wiedergegeben. Das Gericht sprach "vom Rande zur Falschaussage".2/5