Weihnachten - Zeit der #Geschenke...
... aber sind Geschenke kein Einkommen beim Amt?
Dürfen auch Menschen, die beim #Jobcenter oder #Sozialamt Leistungen beziehen, Geschenke bekommen oder müssen sie diese als Einkommen beim Amt angeben und bekommen dann Probleme?
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Die Antwort auf die Frage, ob Geschenke als Einkommen zu betrachten sind, ist leider nicht so einfach und die Antwort unterscheidet sich auch noch zwischen Jobcenter und Sozialamt.
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Zunächst zur Situation beim Jobcenter:
Geschenke an Leistungsbezieher von Freunden/ Familie/ Fremden können vom Jobcenter angerechnet werden, wenn sie als Geld zufließen, als Sache allerdings nicht.
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Die Unterscheidung liegt an §11 Abs1 S1 SGB II:
"Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld..."
Bekommen Leistungsberechtigte also Gegenstände geschenkt, müssen sie sich unabhängig vom Wert keine Gedanken machen. Auch Gutscheine sind Sachen.
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Außerdem ist auch nicht jedes Geldgeschenk anzurechnen.
§11a Abs. 5 SGB II stellt Geldgeschenke anrechnungsfrei, wenn sie ohne sittliche Pflicht erfolgen und die Lage nur geringfügig verbessern.
Beispiele in den Weisungen dafür sind genau Weihnachtsgeschenke für Kinder.
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Daher können Leistungsberechtigte nach dem SGB II problemlos mit Sachgeschenken und zumindest Kinder auch mit (kleineren) Geldgeschenken beglückt werden.
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Zur Situation in der Grundsicherung:
In der Grundsicherung sind Geschenke grundsätzlich anzurechnen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Geldgeschenken wie im SGB II gibt es hier nicht.
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Geschenke werden nur dann nicht angerechnet, wenn dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde - siehe §84 SGB XII
Problem ist hier, dass die kommunalen Sozialämter dies sehr unterschiedlich auslegen.
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Hamburg:
"wenn die Zuwendung erkennbar ergänzend
zur Sozialhilfe bestimmt ist und etwa bei einer Anrechnung voraussichtlich unterbleiben würde"
Außerdem gibt es eine weitere Grenze:
Zu hoch wäre ab der Hälfte des Regelbedarfs des Beschenkten. Alleinstehend also ab 224,50€
Berlin:
"Eine besondere Härte ist anzuerkennen, wenn die Zuwendung aus besonderem Anlass bzw. zu einem besonderen Zweck erfolgt, wie beispielsweise Anstandsgeschenke zu Geburtstagen oder besonderen Anlässen, und wenn sie (...) ein angemessenes Maß nicht überschreitet..."
Da die Regelungen so unterschiedlich sind, wäre es sehr sinnvoll, wenn Grundsicherungsempfänger sich die entsprechenden Regelungen vom örtlichen Sozialamt geben lassen (Verweis auf Informationsfreiheitsgesetz) und Beratung diesbezüglich einfordern.
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Aber grundsätzlich ist das weit verbreitete Gerücht, im SGB XII seien alle Geschenke grundsätzlich anzurechnen nicht korrekt.
Insbesondere "normale" Geschenke an Kinder werden regelmäßig anrechnungsfrei sein.
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Rechtsgrundlagen:
Jobcenter:
§11 Abs1 S1 SGB II - Sachgeschenke
§11a Abs5 SGB II - Geldgeschenke an Kinder
Sozialamt:
§84 Abs2 SGB XII - Geschenke im SGB XII
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Seit dem 1.7.2023 gelten neue Regeln zum Einmaleinkommen. 1. Anrechnung im Zuflussmonat 2. Nur noch Nachzahlungen werden bei Bedarfsüberdeckungen auf 6 Monate aufgeteilt.
Dies führt zu einigen spannenden Veränderungen.
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Wird ein Einmaleinkommen bekannt, prüft das Jobcenter zunächst, ob diese im Zuflussmonat zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt.
Ist dies nicht der Fall, wird es einfach in diesem Monat angerechnet und das Jobcenter fordert entsprechend Leistungen zurück.
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Beispiel:
Jan ist erwerbslos. Da seine Wohnung warm 600€ kostet, erhält er 1163€ vom Jobcenter. Er gewinnt im Gewinnspiel 1000€. Davon werden 970€ angerechnet. Diese führen nicht zur Überwindung des Hilfebedarfs und werden daher für den Zuflussmonat zurückgefordert.
Leistungsbezieher kennen das nur zu gut. Ein Bescheid kommt und die Entscheidung ist nicht wie erhofft...
etwas wurde nicht beachtet oder das Recht falsch angewendet.
Was bleibt?
Der Widerspruch gegen die Entscheidung!
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Ein Widerspruch zwingt die zuständige Behörde dazu, ihre Entscheidung, die als Verwaltungsakt ergangen ist, noch einmal auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu prüfen.
Nach der Prüfung kann das Ergebnis entweder heißen:
-War doch alles richtig
-Upps, falsch. Hier die Änderung
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Widersprüche können nur gegen Verwaltungsakte eingelegt werden, aber nicht alles, was aus dem Amt kommt, ist ein Verwaltungsakt.
Einfach wäre: Alles was eine Widerspruchsbelehrung hat, ist ein Verwaltungsakt.
Aber darauf kann man sich nicht verlassen...
Unklarheiten beim Amt, wer muss diese eigentlich klären?
- Amtsermittlungsprinzip
Leistungsberechtigte kennen es vom Jobcenter/Sozialamt:
Das Amt hat Fehler gemacht - Schuld ist der Leistungsempfänger.
Aber ohne Falschangaben oder Verschweigen liegt der Fehler beim Amt!
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Die Ämter haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, alles Wichtige zu wissen, die Berechtigten über alles sozialrechtlich Relevante zu informieren und zügig zu arbeiten.
Hier spielen einige Verfahrensvorschriften zusammen, die aber auf den Ämtern (leider) selten gelebt werden:
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1. Nach §20 Abs1 SGB X sind Sozialbehörden wie das Jobcenter dafür zuständig, in jedem Fall alle wichtigen Sachverhalte zu ermitteln und zu untersuchen. Nur um dies dem Amt zu ermöglichen gibt es die Mitwirkungspflichten.
Eine junge alleinerziehende Mutter, die eine Ausbildung zur Pflegefachfrau absolviert, berichtet davon, dass sie aus finanziellen Gründen darüber nachdenkt, die Ausbildung abzubrechen und Bürgergeld zu beziehen.
Hier kommt der Realitätscheck
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Im Artikel aus "Der Westen" der auf einem der "Welt" basiert werden einige Zahlen genannt anhand von denen sich die Lebenssituation der jungen Frau vor der Ausbildung rekonstruieren lässt.
1. Anhand des genannten Kinder-Regelbedarfs von 357€ ist klar, dass die Tochter zwischen 0 und 5 Jahren alt ist.
2. Da das Tochter unter 7 Jahre alt ist, ist die Höhe des Regelbedarfs für Alleinerziehende klar. Nach §21 Abs3 SGB II sind es 36% des Regelbedarfs = 202€.
Das Jobcenter gewährt 538€ Grundfreibetrag für Azubis unter 25 Jahren.
Warum nicht auch für Menschen ab 25 mit Anspruch auf eine Umschulung?
Diese Frage habe ich @hubertus_heil über Abgeordnetenwatch gestellt... und eine Antwort bekommen, die aus meiner Sicht keine ist.
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@hubertus_heil Wer Anspruch auf eine Umschulung hat, hat keinen oder einen veralteten Berufsabschluss.
Er sollte nach der Grundidee des Bürgergelds qualifiziert werden.
Möbel und Haushaltsgeräte
- ein Reizthema für Armutsbetroffene
Bei der Erstausstattung der Wohnung handelt es sich um eine Einmalzahlung, mit der das #Jobcenter/Sozialamt in bestimmten Fällen Möbel, Hausrat und Haushaltsgeräte bezahlt.
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Die Erstausstattung soll die erstmalige Beschaffung von Möbeln usw. ermöglichen.
Es gibt sie, wenn es einen besonderen Grund gibt, aus dem man Hausrat nicht hat.
Falsch ist:
1.Dass sie jedem 1x im Leben zusteht.
2.Dass man sie nur 1x bekommen kann.
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Gründe können beispielsweise sein:
- Wohnungsbrand
- Überschwemmung
- Ersteinzug nach Obdachlosigkeit/Frauenhaus
- Auszug bei den Eltern (über 25)
- Zusammenziehen mit Partner:in
- Trennung vom Partner:in
- Genehmigter Umzug
- Geburt
- Einschulung