Weihnachten - Zeit der #Geschenke...
... aber sind Geschenke kein Einkommen beim Amt?
Dürfen auch Menschen, die beim #Jobcenter oder #Sozialamt Leistungen beziehen, Geschenke bekommen oder müssen sie diese als Einkommen beim Amt angeben und bekommen dann Probleme?
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Die Antwort auf die Frage, ob Geschenke als Einkommen zu betrachten sind, ist leider nicht so einfach und die Antwort unterscheidet sich auch noch zwischen Jobcenter und Sozialamt.
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Zunächst zur Situation beim Jobcenter:
Geschenke an Leistungsbezieher von Freunden/ Familie/ Fremden können vom Jobcenter angerechnet werden, wenn sie als Geld zufließen, als Sache allerdings nicht.
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Die Unterscheidung liegt an §11 Abs1 S1 SGB II:
"Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld..."
Bekommen Leistungsberechtigte also Gegenstände geschenkt, müssen sie sich unabhängig vom Wert keine Gedanken machen. Auch Gutscheine sind Sachen.
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Außerdem ist auch nicht jedes Geldgeschenk anzurechnen.
§11a Abs. 5 SGB II stellt Geldgeschenke anrechnungsfrei, wenn sie ohne sittliche Pflicht erfolgen und die Lage nur geringfügig verbessern.
Beispiele in den Weisungen dafür sind genau Weihnachtsgeschenke für Kinder.
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Daher können Leistungsberechtigte nach dem SGB II problemlos mit Sachgeschenken und zumindest Kinder auch mit (kleineren) Geldgeschenken beglückt werden.
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Zur Situation in der Grundsicherung:
In der Grundsicherung sind Geschenke grundsätzlich anzurechnen. Die Unterscheidung zwischen Sach- und Geldgeschenken wie im SGB II gibt es hier nicht.
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Geschenke werden nur dann nicht angerechnet, wenn dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde - siehe §84 SGB XII
Problem ist hier, dass die kommunalen Sozialämter dies sehr unterschiedlich auslegen.
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Hamburg:
"wenn die Zuwendung erkennbar ergänzend
zur Sozialhilfe bestimmt ist und etwa bei einer Anrechnung voraussichtlich unterbleiben würde"
Außerdem gibt es eine weitere Grenze:
Zu hoch wäre ab der Hälfte des Regelbedarfs des Beschenkten. Alleinstehend also ab 224,50€
Berlin:
"Eine besondere Härte ist anzuerkennen, wenn die Zuwendung aus besonderem Anlass bzw. zu einem besonderen Zweck erfolgt, wie beispielsweise Anstandsgeschenke zu Geburtstagen oder besonderen Anlässen, und wenn sie (...) ein angemessenes Maß nicht überschreitet..."
Da die Regelungen so unterschiedlich sind, wäre es sehr sinnvoll, wenn Grundsicherungsempfänger sich die entsprechenden Regelungen vom örtlichen Sozialamt geben lassen (Verweis auf Informationsfreiheitsgesetz) und Beratung diesbezüglich einfordern.
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Aber grundsätzlich ist das weit verbreitete Gerücht, im SGB XII seien alle Geschenke grundsätzlich anzurechnen nicht korrekt.
Insbesondere "normale" Geschenke an Kinder werden regelmäßig anrechnungsfrei sein.
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Rechtsgrundlagen:
Jobcenter:
§11 Abs1 S1 SGB II - Sachgeschenke
§11a Abs5 SGB II - Geldgeschenke an Kinder
Sozialamt:
§84 Abs2 SGB XII - Geschenke im SGB XII
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Einkommen von Schülern - lohnt sich der Ferienjob?
Für Schüler bis 25 Jahre haben sich seit 1.7.2023 im Bürgergeld die Verdienstmöglichkeiten deutlich verbessert. Damit haben Jugendliche und junge Erwachsene bessere Möglichkeiten sich Wünsche/Bedürfnisse zu erfüllen.
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Schüler sind in diesem Zusammenhang auch Azubis, die eine schulische Ausbildung absolvieren und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Es gibt im Bürgergeld die Unterscheidung zwischen Ferienjobs und Jobs, die während der Schulzeit ausgeübt werden.
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1. Ferienjobs:
Alles was Schüler (unter 25) in den Ferien verdienen, dürfen sie unabhängig von der Höhe des Verdienstes behalten, es erfolgt keinerlei Anrechnung.
§11a Abs7 SGB II
Wenn Mark also in den Ferien 2500€ Netto verdienen würde, dürfte er sie komplett behalten.
Die relevante Stelle an der @Markus_Soeder lügt heißt:
"Jemand mit 2 Kindern bekommt am Ende mehr - Brutto - dann im Durchschnitt - als ein Bürokaufmann, Busfahrer, ne Arzthelferin beispielsweise oder Bäcker ..."
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Es bleiben einige Unklarheiten: 1. Geht es um ein Paar mit 2 Kindern oder eine alleinerziehende Person. Da die Leistungen für mehr Personen höher sind, gehe ich davon aus. 2. Was soll "Brutto" im Zusammenhang mit dem Bürgergeld sein? Gibt es einfach nicht...
Die Pläne von @c_lindner sehen massive Einsparungen im Sozialbereich vor.
Er und seine @FDP will an den Schwachen sparen und eine weitere Umverteilung von unten nach oben erreichen.
Aber wen überrascht das noch?
Gehen wir die Punkte durch...
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@c_lindner @fdp 1. Kosten für Bürgergeld, KdU/Rente werden steigen
Das Budget fürs Bürgergeld sinkt eher (insbesondere für Integration), die Steigerung der KdU geht an Vermieter/Energiekonzerne und hier die Kostensteigerung für die Rente rein zu mischen ist unanständig.
Laut Rechenmodell würden die Regelbedarfe 2025 sinken, es ist aber in §28a Abs5 SGB XII geregelt, dass diese stabil bleiben.
@c_lindner will die Regelbedarfe trotz Inflation senken.
ACHTUNG:
Heute Nacht wurde die Uhr um 1Stunde zurückgedreht!
Sozialpolitisch geschieht dies nach 2 Jahren auch gerade beim Bürgergeld.
Aus #Hartz4 wurde #Bürgergeld, im Januar sind wir dann bei #BürgerHartz5.
Dieses ist in einigen Bereichen härter als Hartz4 je war.
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1. Pendelbereich:
Der Pendelbereich soll vergrößert werden, er wird größer als er in Hartz4 je war.
Statt 2 1/2 Std tägliche Pendelzeit sollen nun 3 Std täglich zumutbar sein.
Praktisch jeder Alleinlebende #Azubi unter 25 Jahren hat einen Bürgergeldanspruch.
Durch den auf 538€ erhöhten Grundfreibetrag für junge Azubis haben diese regelmäßig einen Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld.
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Paul (21) macht eine Ausbildung zum Zimmermann.
Er erhält eine Ausbildungsvergütung von 1200€ Brutto im 2. Lehrjahr.
Seine günstige Wohnung kostet nur 430€ Warmmiete.
Außerdem erhält er das Kindergeld von den Eltern.
2/9
Er hat bislang mit seinem Netto von 948€ und dem Kindergeld(250€) ein Haushaltseinkommen von 1198€. Davon zahlt er 430€ Miete und hat 768€ zum Leben.
Nun erfährt er von seinem Bürgergeldanspruch.
3/9
Wie kann es sein, dass eine Familie mit 2 Kindern nur 53€ mehr hat, wenn ein Elternteil als KiTa-Leitung arbeitet, als wenn einer Pförtner wäre?
4.600€ vs. 2.800€ Brutto
Grund dafür ist die hohe Anrechnung auf Sozialleistungen.
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Ehepaar Maier lebt mit 2 Kindern (13,9) in Köln.
Sie zahlen dort 920€ Kaltmiete, 100€ Neben- und 100€ Heizkosten.
In der Tabelle lässt sich abhängig vom Bruttolohn ablesen, welche ergänzenden Leistungen der Familie zustehen würden und wie sich dies auf die Haushaltskasse auswirkt.
2/9
Die Entwicklung der Haushaltskasse lässt sich allerdings am besten grafisch darstellen um vor lauter Zahlen nicht den Überblick zu verlieren.
Auf der waagrechten Achse ist der Bruttolohn abzulesen.
Auf der senkrechten Achse ist das Haushaltseinkommen zu sehen.