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Jan 7 18 tweets 4 min read
#Kindergeld im #Bürgergeld
- Anrechnung, wenn Kinder ihr Kindergeld nicht "brauchen"

Recht bekannt ist, dass das Kindergeld auf die Leistungen von Kindern angerechnet wird.
Die Steigerung aber ist, dass Eltern vom Kindergeld leben müssen, wenn die Kinder es nicht brauchen.

1/18
Nach §11 Abs 1 S5 SGB II ist Kindergeld Einkommen des Kindes und wird daher auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Dies gilt aber nur, so lange das Kindergeld zur Deckung des Bedarfs des Kindes benötigt wird.

2/18 Screenshot von §11 Abs1 SGB II, Satz5 ist markiert Text von
Wenn das Kind seinen Bedarf (Regel-, Mehrbedarf + anteilige Wohnkosten) mit Lohn, Unterhalt(svorschuss), Kinderwohngeld, Bafög oder anderen Geldern decken kann, muss der Elternteil, über den das Kindergeld läuft, den überschüssigen Teil für sich verwenden.

3/18
Grund dafür ist, dass die Zuordnung zum Kind eine Sonderregelung ist – eigentlich ist Kindergeld ein Elternanspruch und damit Elterneinkommen.

Das wird zB. in §62 EStG in der Formulierung
"Für Kinder (...) hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz..."
deutlich.

4/18
Wenn das Kind also seinen Bedarf selbst decken kann, muss der Elternteil sich das Geld als sein Einkommen auf seine Bedarfe anrechenn lassen.
Daher bekommen dann die Eltern dementsprechend weniger Geld vom Jobcenter.

Bloß keinen € zu viel für #IchBinArmutsbetroffen|e...

5/18
Dieser Übergang ist auf dem Jobcenter bekannt, trotzdem geschehen hier in krasser Häufung Fehler.
Es gibt Freibeträge und die werden häufig nicht gewährt.

6/18
Hat der kindergeldbezugsberechtigte Elternteil kein anderes Einkommen, ist vom übergegangenen Kindergeld die 30€-Versicherungspauschale, sowie Beiträge zu Pflichtversicherungen (Kfz-Haftpflicht) und Riester-Verträgen abzuziehen und es erst dann anzurechnen.

7/18
Dies hat insbesondere Bedeutung für:
- Eltern mit Kind in bezahlter Berufsausbildung oder Studium
- Alleinerziehende, deren Kind mit Unterhalt(svorschuss), Kinderwohngeld +Kindergeld seinen Bedarf decken kann

8/18
Diese Bereinigung wird von vielen Sachbearbeitern nicht vorgenommen, aber die fachlichen Weisungen zu §11 SGB II sind diesbezüglich klar.
Übergehendes Kindergeld ist dem Kindergeldberechtigen als EINKOMMEN zuzuordnen.

9/18 Screenshot aus den Fachlichen Weisungen zu §11 SGB II Randn
Einkommen ist nach den Regeln des §11b SGB II zu bereinigen, diese Bereinigung umfasst neben der Versicherungspauschale eben auch Beiträge zur KfZ-Haftpflicht (§11b Abs3 SGB II) und Riesterbeiträge (§11b Abs4 SGB II).
Auch titulierter Unterhalt kann abgesetzt werden.

10/18
Es macht großen Sinn die Bezugsberechtigung des Kindergeld auf einen Elternteil zu übertragen, der kein Einkommen erzielt.
Denn wer schon Einkommen hat, bekommt keine zusätzlichen Freibeträge.

11/18
Beispiel:
Tom macht eine Ausbildung und erzielt ein Brutto von 1000€. Netto erhält er 800€. Nach Abzug von 280€ Freibetrag rechnet das Jobcenter 520€ auf seinen Bedarf von 630€ an. Es verbleibt ein Restbedarf von 110€, der mit 250€ Kindergeld überdeckt ist.

12/18
Vom Kindergeld braucht er folglich 140€ nicht um seinen Bedarf zu decken. Dieses Geld muss seine Mutter als Bezugsberechtigte nun für sich als Einkommen verwenden.
Typischerweise zieht das Amt an dieser Stelle 140€ von ihrem Bedarf ab.

13/18
Korrekt werden hier aber die Freibeträge in Abzug gebracht.
140€ übergegangenes Kindergeld
-30€ Versicherungspauschale
-45€ Kfz-Haftpflicht
-5€Riester-Mindestbeitrag
-----
60€ anrechenbares Kindergeld
= 80€ mehr vom Jobcenter.

14/18
Sollte übergehendes Kindergeld nicht bereinigt worden sein hier ein Formulierungsvorschlag um dies korrigieren zu lassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Überprüfung meines Bescheids bezüglich der Bereinigung des übergehenden Kindergelds um...

15/18
die Versicherungspauschale nach §6 Abs1 Nr.1 Bürgergeld-V, sowie der KfZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung nach §11b Abs1 Nr3 SGB II in Verbindung mit §6 Abs1 Nr3 Bürgergeld-V und der Beiträge zur Riester-Rente nach §11b Abs1 Nr4 SGB II.

16/18
Auch nach den Urteilen des LSG Berlin-Brandenburg vom 28. 2.2008 - L25 AS 946/06 und des BSG vom 18.6.2008 - B 14 AS 55/07 R ist eine solche Absetzung vorgesehen.

Ich beantrage auch eine diebezügliche Überprüfung meiner Bescheide seit Januar 2022.

Mit freundlichen Grüßen

17/18
Rechtsgrundlagen:
§11 Abs1 S5 SGB II - Kindergeld als Kinder- und Elterneinkommen:

§11b Abs1 Nr 3+4 SGB II - Freibeträge aufs übergegangene Kindergeld
Ergänzend Urteile des LSG Berlin- Brandenburg vom 28. 2.2008 - L25 AS 946/06 und des BSG vom 18.6.2008 - B 14 AS 55/07 R

18/18

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Jan 9
Das Kind ist aus seinem Bett rausgewachen?!
- (K)ein Problem für #IchBinArmutsbetroffen|e

Kinder von #Bürgergeld-Beziehern müssen nicht in zu kleinen Betten schlafen.
Das größere Kinderbett ist eine Erstausstattung der Wohnung und wird daher vom #Jobcenter bezahlt.

1/8
Eine Erstausstattung der Wohnung gibt es entweder, wenn ein benötigter Haushaltsgegenstand/ Möbelstück aus einem spezifischen Grund (zB. Trennung, ) nicht vorhanden ist oder derjenige diesen Gegenstand noch nie besaß.

Das Kind hatte noch nie ein Bett in dieser Größe.

2/8
Das Jobcenter übernimmt bei der Erstausstattung der Wohnung üblicherweise nur Pauschalen, darf aber später keine Kaufbelege anfordern.

Bitte achtet beim Antrag darauf auch alles zu beantragen - ihr bekommt nur, was ihr hier auch erwähnt.

3/8
Read 8 tweets
Dec 21, 2022
Veränderungen durch das #Bürgergeld #9
- Die Rückkehr der Angst vor Sanktionen

Aktuell gilt das Sanktionsmoratorium
-Sanktionen sind nur bei wiederholten Meldeversäumnissen und bis maximal 10% möglich.
Ab 1.1.23 kehren Sanktionen mit dem Namen "Leistungsminderung" zurück.

1/22
Ursprünglich sollte das Sanktionsmoratorium bis zum 1.Juli 2023 gelten, nun aber haben @cdu und @csu im Vermittlungsausschuss dafür gesorgt, dass die Angst vor Kürzungen schon am 1. Januar 2023 wieder in das Leben von Leistungsberechtigten zurückkehrt.

2/22
Das Sanktionsmoratorium (§84 SGB II) sollte Sanktionen nach §31 SGB II ursprünlich bis zum 1.7.23 komplett aussetzen. Nur noch für wiederholt nicht wahrgenommene Termine (Meldeversäumnisse) gab es eine Sanktion von maximal insgesamt 10% des Regelbedarfs des Betroffenen.

3/22
Read 23 tweets
Dec 15, 2022
Veränderungen durch das #Bürgergeld #8
- Bagatellgrenze bei Rückforderungen

Bislang musste das Jobcenter jede noch so kleine überzahlte Summe zurückfordern. So kam es auch zu unsinnigen Forderungen, die unter dem Wert der Briefmarke(n) lagen, mit der sie verschickt wurden.

1/16
Die kleinste Forderung, die ich in der Hand hatte, lag bei gerade einmal 0,34€ - 34cent. Frankiert mit damals 0,80€... und für eine Rückforderung sind sogar mehrere Schreiben erforderlich:
- Anhörung
- Änderung des Bescheids
- Aufrechnungsbescheid

2/16
Die Rückforderung von Kleinbeträgen ist völlig unwirtschaftlich und belastet auch die Verwaltung massiv.

Es war höchste Zeit für eine diesbezügliche Veränderung!

3/16
Read 17 tweets
Dec 15, 2022
Veränderungen durch das Bürgergeld #7
- Beschränkte Minderjährigenhaftung

Schon heute ist es so, dass mit dem 18.Geburtstag alle Schulden des Kindes, die zB beim Jobcenter entstanden sind, weg sind. Aber das Kind muss mit seinem Vermögen haften - es startet also mit 0€.

1/16
Bisher gilt §1629a BGB "so wie er ist" auch im SGB II - das Kind muss also mit seinem vollen Vermögen für Überzahlungen, Rückforderungen und ähnliches haften, die von den Eltern verursacht wurden.

2/16
§1629a BGB
"Die Haftung für Verbindlichkeiten, die die Eltern (...) mit Wirkung für das Kind begründet haben(...) beschränkt sich auf den Bestand des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Kindes... "

3/16
Read 17 tweets
Dec 11, 2022
Veränderungen durch das Bürgergeld
- der Vermögensfreibetrag

Durch das Bürgergeld sinkt und steigt die Höhe des Vermögens.
Es ist eine Frage der Perspektive, was die Ausgangssituation ist, die aktuelle Corona-Sonderregelung oder die Regelung die vor März 2020 galt...

1/23
Die "normale" Vermögensregelung, die bis zur Corona, Sonderregelung galt, stellt nach §12 SGB II Vermögen in Höhe von 150€/Lebensjahr, aber mindestens 3100€ je Person frei. Diese Beträge sind personengebunden und in der Familie nicht übertragbar (§12 Abs2 Nr1+1a SGB II)

2/23
Hinzu kommen 750€ Freibetrag je Person in der BG für notwendige Anschaffungen, Riester Guthaben und ein Freibetrag für die Altersvorsorge von Selbstständigen nach §12 Abs2 Nr2-4 SGB II.

3/23
Read 24 tweets
Dec 9, 2022
Eine miese Masche des Jobcenters
- die "Verzichtserklärung"

Sehr häufig werden Menschen "Verzichtserklärungen" vorgelegt, mit der Aufforderung diese zu unterschreiben.
Ihnen werden damit häufig Leistungen vorenthalten, auf die sie eigentlich Anspruch haben.

1/9
Eine Verzichtserklärung ist eine schriftliche Erklärung mit der ein Leistungsberechtigter ausdrücklich auf Sozialleistungen verzichtet.
Dies ist nach §46 Abs1 SGB I möglich.

2/9
Typische Situation:
Ein Leistungsberechtigter teilt mit eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Nettolohn liegt 150€ über dem Leistungsbezug.
Sachbearbeiter: "Sie haben ja dann mehr als jetzt von uns, dann brauchen Sie ja kein Geld vom Jobcenter mehr. Sie haben es geschafft.

3/9
Read 10 tweets

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