Der Titel "Nur 15 Prozent anerkannt" suggeriert, dass der überwiegende Rest - also 85% - keinen Schutzbedarf haben.
Das wird nicht explizit gesagt, aber irreführend suggeriert.
Mir liegen die Daten vom Dezember nicht vor, auf der BMI-Website sind sie auch nicht. 2/10
Ich habe aber November-Daten:
Daraus ergibt sich: 102.000 Anträgen stehen 77.000 Erledigungen gegenüber.
Von diesen sind 40.000 inhaltliche Entscheidungen.
Bei 37.000 (48%) ist Schutzbedarf nicht geklärt, weil sie nicht mehr in 🇦🇹 sind und Verfahren eingestellt wurde. 3/10
Man kann nicht Verfahren, wo keine Entscheidung über Schutzbedarf getroffen wurde und negative Entscheidungen zusammenzählen.
Dies noch dazu, weil von den 37.000 Einstellungen über 15.000 Menschen aus Afghanistan betreffen. Die haben Schutzbedarf. Unumstritten. 4/10
Man kann also nur positive Entscheidungen und negative Entscheidungen gegenüberstellen.
Hier sehen wir, dass 49% aller Verfahren bis November 2022 mit einem Aufenthaltstitel geendet haben.
Das waren 19.425 Menschen. 5/10
Stellt man nur auf Zahl der Asyl-Anerkennungen ab sind es 12.242 Menschen: 31% aller inhaltlichen Entscheidungen.
Das heißt aber nicht, dass die restlichen 70% rückgeführt werden müssen, denn über 7.000 haben eben einen anderen Aufenthaltstitel im selben Verfahren bekommen. 6/10
Nun zum #Kickl-Vergleich: Nicht von ungefähr wird darauf hingewiesen, dass die Anerkennungsquote unter Kickl höher gewesen ist. Das stimmt sogar:
Von allen inhaltlichen 34.000 Entscheidungen 2018 waren damals aber sogar 61% (21.000, davon 15.000 Asyl) positiv. 7/10
Quote an inhaltlichen Verfahren, die mit Aufenthaltstitel geendet haben, ist auf 49% gesunken.
In absoluten Zahlen wurden aber unter Karner genau so viele Verfahren wie unter Kickl mit Aufenthaltstitel abgeschlossen: 20.000 8/10
Wenn nicht über Einstellungen und andere Aufenthaltstitel berichtet wird, sondern nur auf "Asyl" fokussiert, entstehen Fake News:
Nur weil jemand nicht Asyl bekommt, heißt es nicht, dass Person zurückgeführt werden muss.
Weil: Anderer Aufenthaltstitel, oft nicht mehr in 🇦🇹 9/10
Spannend:
Von den TOP-11 Nationen, aus denen Menschen nicht nur einen Antrag stellten, sondern auch in Grundversorgung sind, liegt die Quote eines positiven Verfahrensabschlusses bei 79%.
Aber das zieht wohl in Niederösterreich als Thema nicht so recht. 10/10
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Tendenz: Es wird
➡️positiver
➡️weiblicher
➡️weniger
➡️jünger
#asylfakt78
1/10
Tendenz massiver Rückgang bei Neuanträgen setzt sich fort:
Momentan gibt es 500-600 Menschen im Monat, die (außerhalb des Familienverfahrens) nach 🇦🇹 kommen und Asylantrag stellen.
Zum Vergleich: Im April 2023 waren es über 2.700 in 1 Monat (soviel wie in 2024 insgesamt).
2/10
Zieht man von neueinreisenden Antragsteller:innen noch jene ab, die weiterziehen (und deren Verfahren eingestellt werden) sind es pro Monat zusätzliche 250-400 Asylverfahren (April 24: 399)
Zwischen Juli-Oktober 2022 waren es 8.000-11.000 neue Asylverfahren/Monat.
Ein Innenminister im Wahlkampf auf Stimmungsmache in der Parteizentrale letzten Freitag:
"4 von 5 Asylanträgen waren im letzten Jahr negativ – negativ beschieden. Ablehnung."
Eine starke Ansage. Mit der Karner ordentlich daneben liegt. #asylfakt70
1/10
Hintergrund:
#ÖVP will Bezahl-(Sachleistungs?)karte für Asylwerber:innen einführen:
Zuviel Asylmissbrauch ("4 von 5 negativ"), dagegen sei Bezahlkarte wirksame Maßnahme.
Über (Un-)Sinnigkeit der Karte wurde viel gesprochen. Aber auch behauptete Ausgangslage liegt nicht vor.
In 1 Asylverfahren werden 3 Schritte geprüft:
1⃣ Liegt Asylanspruch vor?
2⃣Liegt kein Asylanspruch vor wird geprüft ob subsidiärer Schutzanspruch besteht.
3⃣ Wird dieser verneint wird geprüft ob Anspruch auf humanitären Aufenthaltstitel besteht.
Wir sehen Video von Trauungszeremonie vor Standesamt. Fremdenpolizisten unterbrechen diese, nehmen den zu diesem Zeitpunkt nicht aufenthaltsberechtigten Mann fest und bringen ihn in die Schubhaft.
War Handeln der Behörde rechtskonform oder nicht?
2/13
Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Mann kommt Ausreiseverpflichtung nicht nach. Voraussetzung für Abschiebung gegeben, weil es Rückkehrentscheidung gibt.
BFA spricht von 13 Festnahmeversuchen, denen sich Betroffener entzogen hat.
3/13