Vor 5 Monaten hatte ich mich beim Bundesamt für Justiz darüber beschwert, dass Twitter abgelehnt hatte, Abbildungen von Kindesmissbrauch zu entfernen. Die Antwort kam heute (!):
Inhalte offensichtlich rechtswidrig und daher Verstoß gegen das NetzDG, da sie innerhalb von 24h hätten entfernt werden müssen. Und? Wird jetzt endlich ein Bußgeld verhängt?
Nein. Es könnte sich ja um Einzelfälle handeln oder um unglückliche Häufungen. Diesen Hinweis auf die angeblich noch unbewiesene Systematik bekomme ich jetzt seit vielen Jahren. In den ersten Jahren habe ich das nachvollziehen können, inzwischen sehe ich die Systematik beim Amt:
Bei der Vielzahl von Fällen, die mit immer dem gleichen Muster von mir und den #HateRangers vorgelegt wurden, hätte die Systematik längst nachgewiesen werden können, was auch der @Tagesspiegel in diesem Monat berichtete. bundesjustizamt.de/SharedDocs/Dow…
Wie kann man die Systematik nachweisen? Abgesehen von der auffälligen Häufigkeit, kann man auch als User das Muster der Moderationsentscheidungen statistisch signifikant nachvollziehen: Zum Beispiel
Bei ehrrührigen Tatsachenbehauptungen wird keine Stellungnahme zum Wahrheitsgehalt beim User angefordert (anders Google, Jameda), sondern ausnahmslos abgelehnt. Bei § 184b Abs. 1 Nr. 1a StGB (Kinderpornografie) wird abgelehnt, wenn nur eine Animation statt Foto/Film vorliegt.
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"Nicht geimpft" Judensterne sein keine Holocaust-Verharmlosung, meint das OLG Frankfurt am 13.02.23, weil der Täter mit dem Stern nur die Ausgrenzung von Juden gemeint habe. Warum das Urteil falsch ist, erkläre ich hier:
@ZentralratJuden@JuedischeOnline Das OLG hatte nach Revision der Generalstaatsanwaltschaft über ein Urteil des AG Frankfurt zu entscheiden:
Der Angeklagte hatte auf Facebook den Stern mit der Aufschrift veröffentlicht: "Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen."
Das AG hatte diese Auslegung des Angeklagten zu Grunde gelegt, was das OLG zu übernehmen glaubte zu müssen. (Sorry für doppelte Infinitive.) Das OLG bestätigte den Freispruch.
Echt jetzt, @heidiklum? Sie versuchen #Lijane|s berechtigte, schmerzhafte und gerichtlich bestätigte Kritik an #GNTM mit dem Vorwand des Urheberrechts von YouTube zu entfernen? Das ist: 1. Armselig 2. #QuatschJura
...
Es ist zulässig, mit Videos auf andere Videos zu reagieren, wenn man sich mit dessen Inhalt in einem eigenen Werk auseinandersetzt, § 51 UrhG. Das war gegeben, da es genau auf das dortige Zitat ankam. Weitere Voraussetzung war Quellenangabe nach § 63 UrhG, die auch erfolgt war.
@walulis zitierte das gleiche Werk und erklärt auch, warum Pro7 es offenbar lieber ganz schnell verstecken will. Nachvollziehbar, da auch das Statement armselig war.
Liebe Einkäufer von Anwaltsleistungen. Wenn ihr nach einem Angebot für einen Festpreis für eine IT-Vertragserstellung im Rahmen einer #Ausschreibung fragt und wir euch 51.295 € anbieten, dann kauft ihr für 7.000 € tatsächliche Leistungen und ansonsten nur Sicherheitszuschläge.
Natürlich haben wir dieses Angebot nicht abgegeben, sondern in die Ablehnung hineingeschrieben, dass der angefragte Vertrag eigentlich mit einem 3stündigen Workshop zur Klärung des Inhalts und einer Formulierung in 10 bis 20 weiteren Stunden gewesen machbar wäre.
Bei solchen Mini-Projekten macht eine Ausschreibung mit Beauty-Contest und kostenlosen Interviews für Kanzleien, die sich nicht gerade langweilen keinen Sinn, es sei denn man kalkuliert absurde Sicherheitsaufschläge.
Werden bei #GNTM "ganze Handlungen vorgeschrieben", um Zwistigkeiten zu erzeugen und die Wirkung von Kandidatinnen zu manipulieren? Das hatte das OLG Hamburg als prozessuale Wahrheit ermittelt, als #GNTM erfolglos versuchte, diese Kritik vor Gericht zu untersagen. 1/
@heidiklum hatte vor der aktuellen Staffel ein Statement abgegeben, das in vielen Punkten im Widerspruch steht zu den gerichtlichen Feststellungen. Für eine "Reality-Show" ist es aber vielleicht leichter, eine "Wahrheit" selbst zu gestalten als sie vor Gericht zu beweisen. 2/
Lijana Kaggwa hatte in einem 3 Mio. mal gesehenen Video ausführlich beschrieben, wie Aufnahmen und Äußerungen manipulativ zustande kamen. Landgericht Hamburg und OLG mussten entscheiden, ob das Gesagte stimmte. Tat es in diesem wichtigen Punkt.
ZDF @ZDFfrontal war zu Besuch und wollte für die Sendung am Dienstag wissen, warum man ohne rechtliche Folgen Wahlen in Deutschland kaufen kann. Wir trauen uns nicht gegen Fake-News wirksam vorzugehen, weil die Profiteure davon sonst Zensur brüllen. 1/
Verleumdungen gegen Kandidaten wie durch #TeamJorge in Israel für Millionengage zu kaufen, ist zwar theoretisch strafbar, wird faktisch jedoch nicht verfolgt, da Plattformen wie Twitter das Recht folgenlos ignorieren. Details im Video und bei @ZDFfrontal.
Die Enthüllung, dass man Wahlen durch Bot-Netze und Avatar-Armeen beeinflussen kann, war uns längst klar, so dass der große Aufschrei ausblieb. Wir gewöhnen uns an die Erosion der Demokratie. zdf.de/nachrichten/po…
Nein, lieber @OERRBlog@stephanpalagan hat NICHT Indianer Verkleidung mit dem Holocaust verglichen, wie Sie behaupten, sondern die Ermordung von Sinti und Roma, die manche gerne weiter Zigeuner nennen wollen. Die Verbreitung des Tweets wird nach §§ 186 StGB zu überprüfen sein.
Der beschnittenen Screenshot wirkt als Beleg für die unsinnige Behauptung, @stephanpalagan hätte ernsthaft behauptet, Menschen in Indianer-Kostümen wären im Holocaust ermordet, was die Kommentatoren auch für wahr erachten. Diese Methoden sind unwürdig für Mitglieder der @CSU