In den letzten Wochen und Monaten habe ich unzählige Gespräche mit Interessenverbänden, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und innerhalb der Ampel-Koalition geführt. Heute können wir ein Ergebnis präsentieren! Wir reformieren das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.
Ein sperriges Wort, oder? Dahinter verbirgt sich aber was ganz Entscheidendes. Hier werden die Rahmenbedingungen für befristete Beschäftigungsverhältnisse zum Zweck der wissenschaftlichen Qualifikation an unseren Hochschulen geregelt.
Das führte in der Vergangenheit zu vielen Problemen. Gestern einigten wir uns als Ampelkoalitionäre auf Eckpunkte für die Novelle des
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Das Ergebnis bringt viele notwendige
Verbesserungen für die Beschäftigten in der Wissenschaft.
Mehr als 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen ist befristet beschäftigt. Die Vertragslaufzeiten liegen meist unter 20 Monaten und verschärfen die unsichere Beschäftigungssituation massiv.
Wer nach einem langen Weg im Wissenschaftsbetrieb schließlich keine entfristete Stelle ergattert, ist für den außeruniversitären Arbeitsmarkt nicht selten überqualifiziert und das Familienleben blieb auf der Strecke. Das wird sich ändern.
Wir brechen die Tarifsperre auf und legen somit viele Regelungsbereiche in die Hände der Tarifparteien. In der Promotionsphase schaffen wir mit drei Jahren Mindestvertragslaufzeit
ausreichend Sicherheit – so können sich Promovierende endlich auf ihre wissenschaftliche
Arbeit konzentrieren, statt den Fristablauf im Nacken zu spüren. Durch einen Vorzug der
Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung greift die familien- und behindertenpolitische Komponente für deutlich mehr Beschäftigte.
Die Postdoc-Phase wird auf drei Jahre verkürzt, was zu einem Systemwechsel im
Anforderungsbereich führen wird. Mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren schaffen wir auch hier bessere Arbeitsbedingungen und insgesamt klare Karriereperspektiven in der Wissenschaft.
Der Aufruf vom 27.08.2022 „Die Waffen müssen schweigen!“, den ich mitunterzeichnet habe, ist in weiten Teilen so verstanden worden, dass ich es für angemessen halte, mich zu erklären und einiges richtig zu stellen und zu korrigieren.
Außerdem bedaure ich zulässige Deutungen, die ich aber so nie beabsichtig habe. In dem Aufruf, den ich heute mit einigem Abstand sehe, wurde versäumt, das pazifistische Dilemma offenzulegen.
Der Wunsch nach Frieden als edles Gefühl und grundsätzlich richtige Forderung scheitert leider an der politischen Realität unserer Zeit. Dadurch, dass der Aufruf diesen inneren Widerspruch nicht klar benennt, kann der Eindruck entstehen,