Welche Kontrolle gibt darüber hinaus? Die Öffentlichkeit & Presse. Gesetzlich sind wir zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet – sofern keine Geheimhaltungsgründe dem entgegenstehen und z. B. laufende Operationen nicht gefährdet werden. (3/5)
Nicht zuletzt im dicken Jahresbericht kann jede/r Bürger:in nachlesen und kritisch hinterfragen, womit wir uns beschäftigen.
Zusätzlich haben wir die Mitteilungspflicht an Betroffene und Dritte unserer Maßnahmen nach einer zeitlichen Frist. (4/5)
1: Der Name der G10-Kommission leitet sich vom Artikel 10 des Grundgesetzes ab. Darin geht es um das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis und wann es beschränkt werden darf. (5/5)