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Mar 29 10 tweets 5 min read Twitter logo Read on Twitter
Ich durfte das nicht veröffentlichte Urteil des LG Heilbronn auswerten. Die Argumentation der Einzelrichterin ist so erschreckend konventionell als wäre das Gericht von der Rechtsprechung des BVerfG isoliert gewesen. Aber der Reihe nach:
1/x
Das Gericht stellt zunächst fest, dass keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik vorliege. Das ist vertretbar und wurde vom LG/KG Berlin auch für die "Hohl wie Schnittlauch" Äußerung gegenüber @RenateKuenast so entschieden.
2/x
spiegel.de/netzwelt/netzp…
Wenn keine Schmähkritik vorliegt, muss eine Abwägung der Rechtsgüter vorgenommen werden. Das BVerfG hat hier mit der Entscheidung vom 19.12.21 1 BvR 1073/20 Maßstäbe gesetzt.
3/x
bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Ent…
Müssen Politiker*innen alles hinnehmen? Das hatte man früher pauschal angenommen und hier widersprach das BVerfG. Wenn wir keinen Schutz der Persönlichkeitsrechte gewähren, kann keine Bereitschaft zur Mitwirkung erwartet werden.
4/x
Das LG Heilbronn findet jedoch @SawsanChebli müsse polemisch und überspitzte Kritik hinnehmen, gerade weil sie in der Öffentlichkeit stehe. Das Gericht hätte hier die Wirkung der Äußerung feststellen müssen. Fehlt dies, spricht dies schon für die Fehlerhaftigkeit, so BVerfG
5/x
Im nächsten Schritt wäre der Wert des Meinungsbeitrages in die Abwägung einzubeziehen. Da kommt es etwa darauf an, ob ein richtig erfasster Tatsachenbezug besteht oder Bezug zu falschen Nachrichten besteht und ob die Falschheit erkennbar war.
6/
Viele Gerichte beschränken sich hier nur auf den Verweis auf Art. 5 GG. So auch das LG Heilbronn. Es fehlt an der Darlegung worin der Wert zum Diskurs lag, @SawsanChebli pauschal zu diffamieren. Hier wäre aufgefallen, dass die vermeintlichen sachlichen Bezüge Unsinn waren.
7/
Argumentiert wird jedoch, dass Chebli selbst zuvor nicht den Beklagten, sondern Dieter #Nuhr für dessen Witze auf Kosten von Minderheiten als dumm und uninformiert kritisiert hatte. Ob das den Angriff als "dämliches Stück Hirn Vakuum" rechtfertigt?
Bild: #Midjourney
8/
Wie geht es vor dem OLG Stuttgart weiter? @hateaid hat Berufung angekündigt. Eine ausführlichere Abwägung ist sehr wahrscheinlich und eine Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG müsste zur Abänderung führen - das kann aber dauern.
Hier aus dem Urteil des LG Heilbronn

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Mar 29
Du kannst diesen Tweet lesen, obwohl du möglicherweise keiner meiner 85k Follower bist. Das wird sich ab dem 15.4. ändern, wenn nur noch bezahlende Abonnenten in der ForYou Timeline angezeigt werden. Ich würde daher gerne ermitteln, wie viele Nichtfollower mich noch sehen können.
Gute Gelegenheit übrigens, um zu entscheiden, ob man die User, die man jetzt noch sieht, auch künftig sehen will.
Und gute Gelegenheit Danke zu sagen fürs kritische Diskutierten, stilles Folgen oder lautes Widersprechen vor allem aber eine tolle Sachlichkeit (nach umfangreicher Blockliste).
Read 6 tweets
Mar 28
Welt und Bild haben Juristen erzählen lassen, dass klebende Klimaaktivisten strafbare Nötigung betreiben, wogegen selbstverständlich Notwehr und Nothilfe zulässig sei. In Wirklichkeit ist das nur sehr selten der Fall. Ausführlich im Video und knapp im Thread:
Für Notwehr nach § 32 StGB muss u.a.
1. ein rechtswidriger Angriff (Nötigung) vorliegen und
2. die Notwehr geboten also nicht Rechtsmissbräuchlich sein.

Die Nötigung § 240 StGB kann, muss aber nicht scheitern, wenn ein Gericht den Protestmittel nicht als "verwerflich" ansieht.
An der Gebotenheit kann es fehlen, wenn eine Körperverletzung im Verhältnis zum Warten im Stau als Rechtsmissbrauch angesehen wird. Auch die Erforderlichkeit kann bei Nähe der Polizei entfallen. Die Konstellationen, wo tatsächlich Gewalt zulässig ist, sind selten.
Read 5 tweets
Mar 26
Eine Spekulation zum Verlauf des anstehenden #Ballweg Prozesses. Höhepunkt wird sein, wenn #MichaelBallweg im Herbst durch eine Absprache mit Geständnis sofort in Freiheit entlassen werden könnte und dann nach gegenteiliger Ankündigung doch zustimmt.
1/
LG Stuttgart wird die Anklage zulassen und von Zuständigkeit wegen Umfang und Bedeutung des Falles ausgehen - nicht wegen einer Straferwartung > 4 Jahre. Tatsächlich würden die bisher bekannten Schäden aus Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche keine 4 Jahre rechtfertigen.
2/
Fehlende Vollendung, Vorstrafenfreiheit, Gesamtstrafenbildung und letztlich ein (Teil-)Geständnis könnten die Gesamtstrafe sogar unter die 2 J-Grenze bringen, um Bewährung zu ermöglichen. Bei Anrechnung der U-Haft wäre mit dem Urteil sofortige Freilassung anzuordnen.
3/
Read 9 tweets
Mar 23
#Simona @SKopanicakova ist 27, seit 2 Wochen in unserer Kanzlei und wurde gerade zur Anwaltschaft zugelassen. Bei den zahlreichen Optionen, die Top-Jura-Absolventen heute haben, hat sie sich entschieden eine IT-Fachanwältin zu werden und weiß, dass das auch schwer sein wird.
1/x
Wir könnten ihren #Berufseinstieg mit Videos und Beiträgen dokumentieren, um einen authentischen Einblick in den Anwaltsberuf und unsere Kanzlei zu gewähren. Simona wuchs in der Slowakei auf, ging auf eine deutschsprachige Schule und absolvierte das Jura-Studium in Passau...
...inklusive Auslandsstudium (Spanien) in 5,5 Jahren mit Prädikatsexamen (VB). Letzte Woche war ihre Vereidigung bei der Anwaltskammer - eigentlich ein Formalakt, aber dann doch ein emotionaler Augenblick für #Simona.
Read 5 tweets
Mar 22
Fakten und Meinung zur Einordnung der Anklage in Sachen #Ballweg.
1. Anklage zum Landgericht bedeutet entweder, dass
a) StA eine Strafe von mehr als 4 Jahren erwartet oder
b) nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG eine besondere Bedeutung des Falles annimmt.
Ich gehe von b) aus.
1/x https://pleiteticker.de/nac...Image
Die Einstellung der Geldwäsche ist keine Wendung. Sie ergab sich zwingend in dem Moment als von Vollendetem Betrug auf untauglichen Versuch umgestellt wurde, da ja keine Betrugsergebnisse gewaschen werden konnten.
2/x
Die Umstellung auf den Versuch lag mutmaßlich daran, dass der erlangte Überschuss geringer war als die geschätzten Zuwendungen mit freier privaten Verwendung. Die Täuschungsabsicht bestand jedoch.
3/x
Read 4 tweets
Mar 16
Vor 5 Monaten hatte ich mich beim Bundesamt für Justiz darüber beschwert, dass Twitter abgelehnt hatte, Abbildungen von Kindesmissbrauch zu entfernen. Die Antwort kam heute (!):
Inhalte offensichtlich rechtswidrig und daher Verstoß gegen das NetzDG, da sie innerhalb von 24h hätten entfernt werden müssen. Und? Wird jetzt endlich ein Bußgeld verhängt? Image
Nein. Es könnte sich ja um Einzelfälle handeln oder um unglückliche Häufungen. Diesen Hinweis auf die angeblich noch unbewiesene Systematik bekomme ich jetzt seit vielen Jahren. In den ersten Jahren habe ich das nachvollziehen können, inzwischen sehe ich die Systematik beim Amt: Image
Read 7 tweets

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